Sitzung vom 20. Dezember 2018

Programm zur Emission von Liquiditätsscheinen – Anhebung des Höchstbetrages auf 400.000.000 Euro und Aktualisierung des Vertragswerkes

1. Beschlussfassung:

In Bezug auf das laufende Programm zur Emission von Liquiditätsscheinen der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 6. Februar 2014, für welches die Belfius Bank AG als Arrangeur, Platzeur, Domizilierungs- und Berechnungsstelle bezeichnet wurde (nachstehend „das Programm“) beschließt die Regierung

  • den Höchstbetrag, in dessen Rahmen die Deutschsprachige Gemeinschaft Liquiditätsscheine ausstehen haben darf, von derzeit 300.000.000 Euro auf 400.000.000 Euro anzuheben;
  • die entsprechende Dokumentation in ihrer Gesamtheit in Bezug auf dieses Programm zu aktualisieren;
  • die Belfius Bank in Ihren Aufgaben als Arrangeur, Platzeur, Domizilierungs- und Berechnungsstelle zu bestätigen.

Die Regierung beauftragt die Belfius Bank SA mit der Redaktion der Aktualisierung in Bezug auf die Anhebung des Höchstbetrages dieses Programm und verpflichtet sich, der  Belfius Bank SA alle diesbezüglich notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen;

Die Regierung beauftragt die Belfius Bank SA mit der Platzierung der Liquiditätsscheine auf einer „best effort“ Basis („größte Bemühung”).

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das laufende Programm zur Emission von Liquiditätsscheinen wurde am 6. Februar 2014 unterzeichnet und sieht aktuell einen Maximalbetrag von 300.000.000 EUR vor. Dieses Programm hat sich als äußerst interessantes und flexibles Instrument zur kurz-, mittel-, und langfristigen Finanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erwiesen. Aktuell sind Liquiditätsscheine in Höhe von 297.050.000€ ausgegeben.

In Anbetracht der zukünftigen Entwicklung der flüssigen Mittel der Deutschsprachigen Gemeinschaft aber auch in Hinsicht auf die Wahrung einer größtmöglichen Flexibilität in der Verwaltung des Schatzamtes wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag, in dessen Rahmen die Deutschsprachige Gemeinschaft Liquiditätsscheine ausstehen haben darf, von derzeit 300.000.000 Euro auf 400.000.000 Euro anzuheben.

Im Rahmen dieses Vorgangs wird der Ministerpräsident damit beauftragt, die notwendige Aktualisierung der Dokumentation des Programms für und im Namen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu verhandeln, anzunehmen und zu unterzeichnen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine - Aufgrund des Programms kann die Deutschsprachige Gemeinschaft sowohl auf kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten ("Commercial Paper") als auch auf langfristige  Finanzierungsmöglichkeiten ("Medium Term Notes") zurückgreifen, die zu unterschiedlichen Zinssätzen berechnet werden (vom jeweiligen Tagessatz abhängig).

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 28 §1 5° des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge

  • Artikel 3 des Dekretes vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 13. Dezember 2018.