Sitzung vom 20. Dezember 2018

Beschluss zur Ausweitung des bestehenden Dienstleistungsauftrags der unabhängigen Prüfstelle („Independent Audit Body“) Moore Stephens LLP auf das europäische Programm „Europäisches Solidaritätskorps“ im Zeitraum 2018-2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt im Rahmen der Umsetzung des europäischen Programms „Europäisches Solidaritätskorps“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Ausweitung des bestehenden Dienstleistungsauftrags der unabhängigen Prüfstelle („Independent Audit Body“) Moore Stephens LLP auf das europäische Programm „Europäisches Solidaritätskorps“ im Zeitraum 2018-2020.

Die Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In der 22. Sitzung vom 12.01.2015 beschloss die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Durchführung der Aufgabe des sog. „Independent Audit Body“ für das Europäische Programm Erasmus+ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft an Moore Stephens LLP.

Wie in Absatz 39 der Verordnung (EU) 2018/1475 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU erläutert, sollte zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Rechtssicherheit in allen teilnehmenden Ländern jede nationale Behörde eine unabhängige Prüfstelle benennen.

Im Sinne einer größtmöglichen Wirksamkeit sollte diese unabhängige Prüfstelle nach Möglichkeit dieselbe sein, die auch für das Erasmus+ Programm benannt wurde.

Entsprechend dem Königlichen Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge und öffentlicher Baukonzessionen Artikel 38/4 dürfen Änderungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens vorgenommen werden, wenn der Wert der Änderung sowohl den Schwellenwert für die europäische Bekanntmachung als auch 10% des ursprünglichen Auftragswerts nicht übersteigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Davon ausgehend, dass die Nationale Agentur ca. 20-25 Zuschussverträge pro Jahr im Rahmen des ESK abschließt, würde sich das bisherige Jahreshonorar des Dienstleisters um 1.575,00 EUR erhöhen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregelns der öffentlichen Aufträge und öffentlicher Baukonzessionen, Artikel 38/4;

Verordnung (EU) Nr. 1475/2018 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU

Erasmus+ Programme 2014-2020 & European Solidarity Corps 2018-2020, “2018 Guidelines for National Authorities in relation to the responsibilities of the Independent Audit Body” vom 20. November 2018