Sitzung vom 20. Dezember 2018

Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 5. Juli 2018 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses vom 5. Juli 2018 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und beschließt, ihn dem Basiskonzertierungsausschuss vorzulegen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Kontext der Besetzung von Stellen über Anwerbung ist eine Anpassung des Stellenplans der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben vom 5. Juli 2018 erforderlich.

Die Anpassung betrifft die Dienstgrade Referent – Beigeordneter Berater – Berater (Stufe I). Im Stellenplan vom 5. Juli 2018 sind insgesamt 8 Stellen vorgesehen, diese sollen um eine Stelle auf insgesamt 9 Stellen erhöht werden.

Insgesamt erhöht sich der Stellenplan der Dienststelle somit von 67 auf 68 Stellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Festlegung des neuen Stellenplans an sich hat keine finanziellen Auswirkungen. Diese entstehen erst bei Besetzung der Stellen, der eine Offenerklärung der Stellen vorausgeht.

4. Gutachten:

Der Verwaltungsrat der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018  dem Vorschlag zur Festlegung des Stellenplans zugestimmt.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 12. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §1 Absatz 1;