Sitzung vom 20. Dezember 2018

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die durch den Verwaltungsrat der Dienststelle am 7. Dezember 2018 vorgeschlagene Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Der für Familie, Gesundheit und Soziales zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates regelt gemäß Artikel 25 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben die Funktionsweise dieses Gremiums und der übrigen Gremien der DSL. Die Geschäftsordnung wurde am 27. Januar 2017 verabschiedet und ein erstes Mal am 6. April 2018 angepasst.

Vorliegende Anpassung betrifft folgende Punkte der Geschäftsordnung:

  1. (4.6.) Festlegung einer Frist zur Vorlage von Unterlagen bei dringenden Tagesordnungspunkten;

  2. (8.4.) Die Einsetzung eines permanenten Ausschusses des Verwaltungsrates für die Anhörung von Personalmitgliedern aufgrund der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses;

  3. (12.3.) Festlegung von Regeln zur Vertraulichkeit der Unterlagen und Diskussionen im Verwaltungsrat;

  4. (Anlage) Änderung gewisser Finanzakteure.

In seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 hat der Verwaltungsrat der DSL den Vorschlag zur Anpassung der Geschäftsordnung sowie den dazu gehörenden Anhang (Bezeichnung der Finanzakteure) verabschiedet, um diese an die Regierung zwecks Genehmigung weiterzuleiten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Der Vorschlag des Verwaltungsrates der DSL vom 7. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 25.