Sitzung vom 9. Januar 2019

Dritte Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt die dritte Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2018 gemäß folgender Aufstellung:

Alle Angaben in 1.000 EUR

3. Anpassung

 

2018

Einnahmen

6.973

Verpflichtungsermächtigungen

6.973

Ausgabeermächtigungen

6.973

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

5.769

Kapitaldotation

200

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Erläuterungen befinden sich im Anhang Anpassungsübersicht inklusive Begründungen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Vergleich zur zweiten Haushalts-anpassung. Die Norm bleibt unverändert.

4. Gutachten :

Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.