Sitzung vom 9. Januar 2019
Dritte Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr
1. Beschlussfassung :
Die Regierung genehmigt die dritte Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2018 gemäß folgender Aufstellung:
Alle Angaben in 1.000 EUR
|
3. Anpassung
|
|
2018
|
Einnahmen
|
6.973
|
Verpflichtungsermächtigungen
|
6.973
|
Ausgabeermächtigungen
|
6.973
|
Norm Hoher Finanzrat
|
0
|
Dotation der Gemeinschaft
|
5.769
|
Kapitaldotation
|
200
|
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen :
Die Erläuterungen befinden sich im Anhang Anpassungsübersicht inklusive Begründungen.
3. Finanzielle Auswirkungen :
Keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Vergleich zur zweiten Haushalts-anpassung. Die Norm bleibt unverändert.
4. Gutachten :
Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.
5. Rechtsgrundlage :
Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.