Sitzung vom 9. Januar 2019

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und VoG, Verbraucherschutzzentrale sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zusatzzuschusses an die Verbraucherschutzzentrale VoG für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den 3. Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG, Verbraucher-schutzzentrale und unterzeichnet den entsprechenden Erlass.

Die Regierung lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des Nachtrages zukommen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 12. Mai 2016 hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG, Verbraucherschutzzentrale für den Zeitraum 2016-2019 abgeschlossen.

Der 1. Nachtrag erfolgte am 8. Dezember 2016 durch den Beschluss der Regierung vom 4. Mai 2016, die Zuschüsse um ein weiteres Prozent zu erhöhen (im Total um 2,25% für das Jahr 2017).

Der 2. Nachtrag erfolgte am 14. Dezember 2017 aufgrund der Umsetzung der BVA-Reform ab dem Jahr 2018.

Im Begleitausschuss am 8. Juni 2017 wurde die zunehmende Arbeitsbelastung bei der Verbraucherschutzzentrale VoG besprochen, sowie die Schwierigkeit der Verbraucherberaterinnen, die hohe Anzahl Telefonate zu bearbeiten. Im Jahr 2017 hat es 4.496 telefonische Kontakte mit der Verbraucherberatung gegeben. Davon konnten 1.257 bearbeitet werden, was 28% der telefonischen Kontakte entspricht. Das heißt jedoch auch, dass über 70% der telefonischen Kontakte nicht bearbeitet wurden.

Die steigende Anzahl Ratsuchender spiegelt sich in allen Bereichen der Verbraucherberatung wieder:

Jahr

2015

2016

2017

 

Anzahl Ratsuchende

2640

2581

2774

 

Genutztes Medium:

 

Besucher

1068

1069

1245

 

Brief

15

10

2

 

E-Mail

308

277

269

 

Fax

3

1

0

 

Telefon

1246

1224

1257

 

Verschiedenes

0

0

1

 

Anzahl Akten

 

 

Anzahl Akten (Eröffnung)

267

297

339

 

 

Eine eingereichte Empfehlung der Verbraucherschutzzentrale VoG zur Aufstockung des Personals wurde am 4. Juni 2018 besprochen. Aufgrund dessen hat die Verbraucherschutzzentrale VoG am 12. Juni 2018 einen Antrag auf Aufstockung von 6 zusätzlichen Stunden der Verbraucherberaterin des Personals ab dem 1. September 2018, sowie dessen Finanzierung durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr

Vorgesehener

Zuschuss

 

Haushaltsjahr

Aufstockung 6 Stunden

2018

406.074,00 EUR

 

2018

409.064,00 EUR

2019

411.150,00 EUR

 

 

 

 

Die finanzielle Auswirkung beläuft sich im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2018 auf 2.990,00 € bei einer Aufstockung von sechs Stunden einer Verbraucherberaterin.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom  21. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105 sowie das Dekret vom 19. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, Artikel 12;

Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009;

GFV vom 12. Mai 2016, abgeändert durch die Nachträge vom 8. Dezember 2016 und 14. Dezember 2017, zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Verbraucherschutzzentrale für die Jahre 2016–2019.