Sitzung vom 9. Januar 2019

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Senior Living Group bezüglich der Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Golden Morgen“ für das Jahr 2019 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019 an die Senior Living Group für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Golden Morgen“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Senior Living Group bezüglich der Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Golden Morgen“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019.

Die Regierung gewährt der Senior Living Group einen Zuschuss in Höhe von 1.333.274,98 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der 6. Staatsreform übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft ab dem 1. Januar 2019 die Bezuschussung der Wohn- und Pflegezentren für Senioren, vorher Alten- und Pflegewohnheime.

Ein neues Finanzierungsmodell wurde mit den Wohn- und Pflegezentren entwickelt und von der Regierung verabschiedet.

Das entsprechende Grundlagendekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege wurde am 13. Dezember 2018 verabschiedet. Das Dekret beschreibt die Angebote, regelt die Genehmigungen und Anerkennungen sowie die Finanzierung der einzelnen Angebote und Träger.

Aktuell erfüllen die Wohn-und Pflegezentren  noch nicht die anvisierten Vorgaben zum Betreuungsschlüssel  von 82 % erhöhter und 13 % geringer Unterstützungskategorie. Hierzu wird deshalb eine Übergangsphase von 10 Jahren im Dekret definiert. Für die Kurzaufenthalte, mit der Zielvorgabe 5 % der Gesamtkapazität des Wohn-und Pflegezentrums, wurden 4 Jahre Übergangszeit vorgesehen.

Für das Jahr 2019 ist ein 1-Jahres-Vertrag vorgesehen. 2019 ist ein Übergangsjahr zwischen dem bisherigen LIKIV Finanzierungsmodell und dem neuen Modell der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Das neue Modell definiert die Leistungen eines Kalenderjahres und bezuschusst diese im Rahmen eines zu Beginn des Jahres definierten Zuschusses, der in zwölf monatlichen Teilzahlungen an die Einrichtungen überwiesen wird. Der Personalkader wird in der Übergangszeit auf Grundlage der Gesetzgebung des LIKIV definiert. Allerdings ist im neuen Modell die Personalnorm zu einer Genehmigungsvorgabe geworden und keine Finanzierungsnorm mehr.

Die Finanzierung der Wohn- und Pflegezentren beruht laut Dekret auf drei Elementen:

  • einem bewohnerbezogenen Zuschuss;

  • einem personalbezogenen Zuschuss;

  • einem Zuschuss für Mobilitätshilfen.

Der bewohnerbezogene Zuschuss wird auf Basis folgender Elemente errechnet:

  • eine von der DSL zugewiesene Unterstützungskategorie für jeden neuen Bewohner ab Januar 2019,

  • eine definierte Anzahl Anwesenheitstage pro Unterstützungskategorie und eine Anzahl Anwesenheitstage für die Kurzaufenthalte;

  • eine Tagespauschale pro Unterstützungskategorie und eine Tagespauschale für die Kurzaufenthalte.

Der personalbezogene Zuschuss dient dazu, gewisse Vorteile für bestimmte Personalmitglieder und die Maßnahmen des nicht kommerziellen Sektors abzudecken.

Das sind in 2019:

  • Prämien für besondere Fachtitel und besonderer Qualifikationen der Krankenpfleger gemäß dem Königlichen Erlass vom 28. Dezember 2011 über die Umsetzung des Attraktivitätsplans für den Pflegeberuf in bestimmten föderalen Gesundheitsbereichen in Bezug auf die Prämien für besondere Berufsbezeichnungen und besondere Berufsqualifikationen und unbequeme Leistungen.

  • Prämien oder Ersatzpersonal für Maßnahmen des Laufbahnendes gemäß Königlichem Erlass vom 15. September 2006 zur Ausführung von Artikel 59 des Programmgesetzes vom 2. Januar 2001 zur Festlegung von sozialen, Haushalts- und sonstigen Bestimmungen, was die Maßnahmen zur Arbeitsbefreiung und zum Laufbahnende betrifft.

Der Zuschuss für die Anschaffung, die Erneuerung, die Ausleihe und den Unterhalt von Standardmobilitätshilfen gemäß dem Erlass über die Mobilitätshilfen vom 20. Juni 2017 wird auf Grundlage einer indexierten Pauschale pro Platz errechnet (in 2019: 81,73 €).

Zuschuss 2019 für das Wohn- und Pflegezentrum „Golden Morgen“ inklusive Kurzaufenthalte (siehe Tabelle als Anlage):

Die Seniorenresidenz Golden Morgen bietet laut Dekret folgende Dienstleistungen an:

  • Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren;

  • Kurzaufenthalte.

Die Seniorenresidenz „Golden Morgen“ zählt insgesamt 72 Plätze.

Für das Übergangsjahr 2019 wurde ein globaler Zuschuss ausgehend von den Zahlungsflüssen der Kalenderjahre 2014 bis 2017 mit einer durchschnittlichen prozentualen Erhöhung von 6,9 % für das Kalenderjahr 2018 und 1,25 % Erhöhung für das Jahr 2019 errechnet.

Die Seniorenresidenz Golden Morgen hat schon als einzige Einrichtung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Vorgabe der 5 % der Gesamtkapazität der Plätze für die Kurzaufenthalte erreicht. Aus diesem Grunde wurde sich geeinigt eine Umwandlung von 3 Plätzen für Bewohner mit geringer Unterstützungskategorie in 3 Plätzen für Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie vorzunehmen. Der Gesamtzuschuss für 2019 wird entsprechend der zusätzlichen durch den erhöhten Pflegebedarf verursachten Kosten um 51.000,00 € erhöht.

Die Seniorenresidenz Golden Morgen erhält somit für  das Jahr 2019 für das Wohn- und Pflegezentrum inklusive Kurzaufenthalte einen Pauschalzuschuss von 1.333.274,98 €

Der maximale Zuschussbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Die Seniorenresidenz Golden Morgen erhält für das Jahr 2019 für das Wohn- und Pflegezentrum inklusive das Angebot der Kurzaufenthalte einen globalen Zuschuss von 1.327.390,42 €. Der globale Zuschuss deckt sowohl den bewohnerbezogenen Zuschuss als auch den personalbezogenen Zuschuss für das Jahr 2019 ab.

  • Hinzu kommen noch 5.884,56 € für die Standardmobilitätshilfen.

Die Auszahlung des maximalen Pauschalzuschusses erfolgt gemäß folgenden Modalitäten:

Der maximale Pauschalzuschuss von 1.333.274,98 € wird nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrages durch die Regierung in monatlichen Vorschüssen an die Seniorenresidenz Golden Morgen ausgezahlt.

Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 111.106,00 € für die Monate Januar bis November und auf 111.108,98 € für den Monat Dezember 2019.

Aufteilung der Unterstützungskapazität:

Am 31. Dezember 2018 weist die Seniorenresidenz Golden Morgen folgende Aufteilung der Unterstützungskapazität auf:

31 Plätze für Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie (43 %);

37 Plätze für Bewohner mit geringer Unterstützungskategorie (51 %);

4 Plätze für Kurzaufenthalte (6 %).

Ab dem 1. Januar 2019 wird die Unterstützungskapazität der geringen Unterstützungskategorie auf 35 Plätze reduziert und ab dem 1. Mai um einen weiteren Platz auf 34 Plätze .

Dementsprechend erhöht sich die Anzahl Plätze für erhöhten Unterstützungsbedarf ab dem 1. Januar 2019 auf 33 Plätze und ab dem 1. Mai 2019 um einen weiteren Platz auf 34 Plätze.

Zum 1. Mai 2019 verfügt die Seniorenresidenz Golden Morgen also um:

34 Plätz für Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie (47 %);

34 Plätze für Bewohner mit geringer Unterstützungskategorie (47,5 %);

4 Plätze für KA (5,5 %).

Anzahl Anwesenheitstage:

Für die Seniorenresidenz Golden Morgen werden folgende Anwesenheitstage pro Unterstützungskapazität festgelegt:

12.290 Anwesenheitstage für erhöhte Unterstützungskategorie;

12.530 Anwesenheitstage für geringe Unterstützungskategorie;

1.460 Anwesenheitstage für Kurzaufenthalte.

Eine Inanspruchnahme in Höhe von 97 % der festgelegten Anwesenheitstage pro Unterstützungskategorie entspricht einer Vollbelegung im Kalenderjahr.

Abwesenheiten der Bewohner auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes werden als effektive Anwesenheitstage mitberücksichtigt.

Erreicht die Seniorenresidenz weniger als 97 % der festgelegten Anwesenheitstage pro Unterstützungskategorie wird für jeden fehlenden Anwesenheitstag die entsprechende Tagespauschale in der betreffenden Unterstützungskategorie zurückgefordert. Dieser Betrag wird nach schriftlicher Mitteilung durch den Fachbereich zurückgefordert beziehungsweise mit dem Zuschuss des Kalenderjahres 2020 verrechnet. Die durchschnittliche Tagespauschale für die Seniorenresidenz Golden Morgen wird auf 48,67 € festgelegt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Seniorenresidenz Golden Morgen erhält einen Betrag in Höhe von 1.333.274,98 €. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2019, OB 50, Programm 17, Zuweisung 32.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.