Sitzung vom 9. Januar 2019

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an das Belgische Rote Kreuz bezüglich des Referenzzentrums für Migration und Integration „Info-Integration“ für das Jahr 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Belgischen Roten Kreuz einen Zuschuss in Höhe von  

321.205,00 EUR bezüglich des Referenzzentrums für Migration und Integration „Info-Integration“ für das Jahr 2019 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat für die Jahre 2011 bis 2014 mit einer Kofinanzierung des europäischen Flüchtlingsfonds (kurz FER) das Projekt „Asyl in der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Eine verstärkte Koordination für eine bessere Integration“ unterstützt.

Da die FER-Förderung Ende 2014 eingestellt wurde, hat die DG daraufhin im Jahr 2015 einen Vertrag zur Durchführung des Projektes „Info-Integration - Beratungsstelle für Integration und Migration“ mit dem Belgischen Roten Kreuz abgeschlossen. Von nun an lag der Schwerpunkt auf Integration, was auch den neuen Namen erklärt. Auch für das Jahr 2016 wurden die bislang durchgeführten Aufgaben wieder in einem Vertrag festgehalten.

Seit 2017 ist Info-Integration nicht mehr nur noch Beratungsstelle, sondern hat die Rolle des Referenzzentrums für Migration und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund übernommen. Neben der bisherigen Aufgabe, der Beratung von Personen mit Migrationshintergrund und Organisationen, die mit diesem Publikum arbeiten, wurde der Aufgabenbereich erweitert um die Begleitung des interkulturellen Dialogs, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, sowie die Begleitung der Migranten im Rahmen des Integrationsparcours. Info-Integration ist der Knotenpunkt, der die Neuankömmlinge während des gesamten Prozesses orientiert und begleitet.

Die vertraglichen Dienstleistungen in Bezug auf die allgemeine Bevölkerung wurden präzisiert und tragen Rechnung mit der Umsetzung des REK II Zukunftsprojektes „Miteinander Stark“.

Seit 2018 sind die Aufgaben des Referenzzentrums dekretal geregelt. Grundlage ist das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Belgische Rote Kreuz erhält zur Durchführung der Dienstleistung des Referenzzentrum „Info-Integration“ für das Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 321.205,00 EUR.

Dieser Betrag ergibt sich aus dem Zuschussbetrag für 2018 (317.240,00 EUR) erhöht um 1,25 %. Diese Summe wurde im Vertrag vom 15. Januar 2018 zwischen der Regierung und dem Belgischen Roten Kreuz zum Referenzzentrum im Bereich Integration von Menschen mit Migrationshintergrund für die Jahre 2018-2019 genehmigt.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geht dieser Betrag zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2019, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;

Erlass vom 4. Oktober 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;

Vertrag vom 15. Januar 2018 zwischen der Regierung und dem Belgischen Roten Kreuz zum Referenzzentrum im Bereich Integration von Menschen mit Migrations-hintergrund für die Jahre 2018-2019;

Erlass der Regierung zwecks Gewährung eines Zuschusses an das Belgische Rote Kreuz bezüglich des Referenzzentrums für Migration und Integration „Info-Integration“ für das Jahr 2019.