Sitzung vom 9. Januar 2019

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien für das Jahr 2019 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019 an die VoG KPVDB.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien, KPVDB für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Die Regierung gewährt der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien, KPVDB einen Zuschuss in Höhe von 358.008,57 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung ist der Berufsverband für Krankenpfleger/innen in Belgien. Die finanzielle Zuwendung der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt insbesondere die Angebote zur ständigen Weiterbildung von Krankenpflegern und Pflegepersonal sowie Zusatzausbildungen, die Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer/Pflegehelfer oder Kinderbetreuer (AFP-K).

Der Zuschuss in Höhe von 358.008,57 EUR an die VoG KPVDB setzt sich wie folgt zusammen:

  • einen Zuschuss in Höhe von 225.082,08 EUR für die Durchführung der Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer/Pflegehelfer und der Ausbildung zum Kinderbetreuer;
  • einen Zuschuss in Höhe von 27.354,66 EUR für 150 Stunden der Weiterbildung für Pflegehelfer, auf Grundlage der Anpassung des Königlichen Erlasses vom 12. Februar 2006 zur Festlegung der Modalitäten für die Registrierung als Pflegehelfer und somit auf Grundlage der Anpassung der Liste der Tätigkeiten eines Pflegehelfers, an Stelle der üblichen Zusatzausbildung.
  • einen Zuschuss in Höhe von 100.528,98 EUR für die Durchführung der weiteren beschriebenen Aufgaben in Kapitel II;
  • eine Summe in Höhe von 2.460,97 EUR für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor.
  • einen Ausgleich in Höhe von 2.581,88 EUR für den Verlust, der durch die BVA-Reform 2017, aufgrund der Umwandlung der BVA-Stellen in klassische Arbeits-verträge bzw. bei den im BVA-System bleibenden Stellen nach Wegfall der LSS-Erleichterungen und der Einführung des neuen BVA-Übergangszuschusses ab 2018 entsteht.

Weitere Personalkosten in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor werden zusätzlich bezuschusst.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                   2019

Finanzstelle:                      50.16

Finanzposition:                  33.00

Zuschuss:                         358.008,57

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom  19. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien, KPVDB, für das Jahr 2019.