Sitzung vom 9. Januar 2019

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag vom 23. Februar 2016 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag vom 23. Februar 2016 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) für den Förderzeitraum 2019 und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die strukturellen Förderungen der umgewandelten BVA-Stellen der Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (ZAWM) erfolgten im Jahr 2018 mittels Konventionen zwischen der Regierung und den ZAWM Eupen und St. Vith.

Ab dem Jahr 2019 wird diese Förderung administrativ vom IAWM abgewickelt.

Die Regierung entschied zudem am 4. Oktober 2018 die Dotation 2019 an das IAWM wegen steigender Personalkosten und zusätzlicher Zuwendungen an die ZAWM zu erhöhen.

Die zusätzlich zur Grunddotation vorgesehenen Mittel 2019 für die Aufgabe der Auszahlung der Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung werden im Nachtrag beziffert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Grunddotation an das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen in Höhe von 4.126.000 € ist im Ursprungshaushalt 2019 unter OB 30 PR 22 ZW 41.41 vorgesehen. Im OB 30 PR 22 ZW 41.42 sind 295.000 € für die Start- und Praktikumsbonusse vorgesehen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.