Sitzung vom 18. Januar 2019

Bestellung der Vertreter der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Versammlung sowie im Vorstand des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio Maas-Rhein“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt den Ministerpräsidenten sowie die Vize-Ministerpräsidentin und Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus als Vertreter/in der Regierung in der Versammlung des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio Maas-Rhein“.

Die Regierung bestellt neben dem Ministerpräsidenten die Vize-Ministerpräsidentin und Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus als Vertreter/in im Vorstand des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio Maas-Rhein“.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Euregio Maas-Rhein (EMR) wurde im Jahr 1976 als Arbeitsgemeinschaft gegründet und ist einer der ältesten grenzüberschreitenden Kooperationsverbände. 1991 wurde die Arbeitsgemeinschaft in eine Stichting nach niederländischem Recht umgewandelt. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist seit 1992 Mitglied der Stichting, die wiederum seit 2007 ihren Sitz in Eupen hat.

Vor einigen Monaten wurde von den Mitgliedern der EMR Stichting eine Strukturreform und die Gründung eines Europäischen Verbundes für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) in die Wege geleitet, mit dem Ziel neue Impulse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erzeugen, der EMR mehr Sichtbarkeit zu verschaffen und sie schlagkräftiger zu machen.

Die Gremien des zukünftigen EVTZ bilden der Vorstand und die Versammlung. Anfang April 2019 soll der EVTZ, der seinen Sitz in Eupen haben wird, offiziell an den Start gehen und die erste Sitzung der Versammlung stattfinden.

Laut Art. 13/Abs. 1 der Satzung des künftigen EVTZ vertreten der/die Ministerpräsident/in sowie ein weiteres Mitglied der Regierung die Deutschsprachige Gemeinschaft im Vorstand des EVTZ EMR.

Laut Art. 9/Abs. 2 derselben Satzung entsenden die fünf Euregio-Partnerregionen in die Versammlung jeweils sieben stimmberechtigte und zwei beratende (nicht-stimmberechtigte) Vertreter/innen. Dabei setzen sich die sieben stimmberechtigten Mitglieder gemäß Beschluss des Parlaments vom 11. Dezember 2018 (Dok. Nr. 256 (2018-2019)) aus zwei Regierungsvertretern/innen, vier Vertretern/innen des Parlaments sowie einem/einer Vertreter/in der Bürgermeisterkonferenz der neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets zusammen. Die zwei beratenden Mitglieder werden vom Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestimmt. 

So obliegt es der Regierung, neben dem Ministerpräsidenten ein weiteres Mitglied der Regierung im Vorstand sowie zwei stimmberechtigte Mitglieder in der Versammlung zu bezeichnen. Demnach sollen der Ministerpräsident und die Vize-Ministerpräsidentin und Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus die Regierung sowohl im Vorstand als auch in der Versammlung des künftigen EVTZ vertreten. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Bezeichnung der Vertreter/in der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Versammlung des zukünftigen EVTZ EMR hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013  zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde.

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret vom 23. Juni 2008 über die zuständige Behörde zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

Beschluss des Parlaments vom 11. Dezember 2018 zur Festlegung des Bezeichnungsverfahrens der Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Versammlung des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio Maas-Rhein“, Dok. Nr. 256 (2018-2019) Nr. 1