Sitzung vom 18. Januar 2019

Beteiligung der ostbelgischen Jugend an der Erarbeitung des REK III

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Konzeptvorschlag zur Beteiligung der ostbelgischen Jugend an der Erarbeitung des REK III.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1 Hintergrund

Die Erarbeitung des dritten Umsetzungsprogramms des Regionalen Entwicklungskonzepts „Ostbelgien leben 2025" (REK III) basiert auf vier Säulen:

Säule 1: REK-Thesenpapier

Das REK-Thesenpapier wurde im August 2018 verabschiedet. Seine 31 Projektvorschläge bilden die inhaltliche Grundlage der Erarbeitung des REK III.

Säule 2: Gesammelte Stellungnahmen der organisierten Zivilbevölkerung

Rund 170 Vertreter der organisierten Zivilbevölkerung Ostbelgiens wurden gebeten, die 31 Projektvorschläge des REK-Thesenpapiers bis Mitte Januar 2019 schriftlich zu kommentieren.

Säule 3: Gesammelte Ergebnisse des Bürgerdialogs

Im Zuge der Erarbeitung des REK III finden auf drei Ebenen verschiedene Formen des Bürgerdialogs statt:

Bürgergespräche in Sankt Vith und Eupen (Februar 2019)

Online-Kommentierung der 31 Projektvorschläge des REK-Thesenpapiers (Januar-März 2019)

Beteiligung der ostbelgischen Jugend (März 2019)

Säule 4: Beiträge der zentralen Regionalentwicklungsakteure zum Regionalen Entwicklungskonzept

Neben Ministerium und Regierung sollen sich auch die zentralen Regionalentwicklungsakteure des Standorts durch die Definition eines eigenen Beitrags an der Umsetzung des Leitbilds „Ostbelgien leben 2025“ beteiligen.

Der mit dieser Note übermittelte Konzeptvorschlag betrifft die dritte Ebene von Säule 3 der Erarbeitung des REK III – die Beteiligung der ostbelgischen Jugend.

2.2. Ziel

Im Zuge des Bürgerdialogs zur Erarbeitung des REK III sind zum einen Bürgergespräche (Veranstaltung mit Workshops) und die Online-Kommentierung der Projektideen (schriftliche Stellungnahmen) vorgesehen. Darüber hinaus soll zum anderen neben diesen eher klassischen Formen in der Gestalt von Video-Interviews (weitere Informationen siehe Punkt 2.3 Vorgehensweise und Anlage 1) auch eine innovativere Form des Bürgerdialogs eingesetzt werden, mit der die folgenden Ziele verfolgt werden:

  • höhere Repräsentativität durch die Wahl einer Beteiligungsform, welche die Teilnahme der unterrepräsentierten Gruppe der Jugendlichen fördert
  • Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung in Ostbelgien im Allgemeinen durch die Förderung innovativer Formate (Video-Interviews)

Die Wahl der Zielgruppe fiel auf die Gruppe der Jugendlichen, da diese empfänglicher sein dürften für neue (digitalisierte) Formen der Bürgerbeteiligung und sich an den beiden vorstehend genannten klassischen Formen der Beteiligung erfahrungsgemäß kaum beteiligen.

2.3 Vorgehensweise

Aus dem Thesenpapier von Ministerium und Regierung haben das Team Standortentwicklung, die Fachbereiche Jugend und Kommunikation des Ministeriums sowie der Rat der Deutschsprachigen Jugend (RDJ) gemeinsam 10 Projektideen ausgewählt, deren Inhalte und Themen Jugendliche interessieren. Für jedes dieser 10 Projekte wurden altersgerechte und auf die Interessen der Jugendlichen abgestimmte Leitfragen formuliert (siehe Anlage 2).

Der Kontakt mit der ostbelgischen Jugend soll auf Ebene der Schülerräte ausgewählter Sekundarschulen sowie der Autonomen Hochschule der Deutschsprachigen Gemeinschaft geknüpft werden (siehe Anlage 1). Auf diesem Weg kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand Zugang zu einer großen und repräsentativen Zahl ostbelgischer Jugendlicher erreicht werden.

Basierend auf den Leitfragen, die den Schülerräten im Vorfeld zugestellt werden, führt in jeder ausgewählten Schule eine (von den Schülerräten ausgewählte) Gruppe von Schülern ein Interview mit einem Projektvertreter (zu bestimmender externer Dienstleister (1) – siehe Punkt 3 „Finanzielle Auswirkungen"). Dieses Interview wird von einem weiteren externen Dienstleister (zu bestimmender externer Dienstleister (2) – siehe Punkt 3 „Finanzielle Auswirkungen") per Videokamera aufgezeichnet. Aus den einzelnen Filmen schneidet besagter Dienstleister ein kurzes, repräsentatives Video zusammen, das u.a. bei der Regionalkonferenz gezeigt wird. Das Video und die Verschriftlichung aller Beiträge fließen gemeinsam mit den Ergebnissen der Bürgergespräche und den Rückmeldungen aus der Online-Kommentierung in ein Sammeldokument, das die dritte Säule der Erarbeitung des REK III bilden wird.

Weitere Einzelheiten zum Konzept (Anlage 1) und zu den Leitfragen (Anlage 2) sind in den Anlagen dieses Dokuments aufgeführt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Genehmigung des vorliegenden Konzeptvorschlags würden für die Durchführung der Maßnahmen zur Beteiligung der ostbelgischen Jugend an der Erarbeitung des REK III die folgenden Kosten entstehen:

Arbeitsschritt

Kosten

(Schätzkosten mit * gekennzeichnet)

Externer Dienstleister (1)

  • Inhaltlicher Ansprechpartner der Schülerräte
  • Führen der Interviews
  • Auswahl der Kernaussagen für Kurzfilm in Zusammenarbeit mit Filmteam
  • Verschriftlichung der Zusammenfassung der Interviews

2.500 Euro*

Externer Dienstleister (2)

  • Abdrehen der Interviews
  • Schnitt

1.887,60 Euro

Fahrtkosten (Schätzung: 500 km)

178,65 Euro*

TOTAL

4.566,25 Euro*

 

Da weder die einzelnen Dienste des Ministeriums noch der Rat der Deutschsprachigen Jugend (RDJ) über die notwendigen zeitlichen und technischen Ressourcen für die in obiger Tabelle beschriebenen Aufgaben (externer Dienstleister (1) und externer Dienstleister (2)) verfügen, müssen diese Dienstleistungspakete an externe Anbieter vergeben werden.

Da es sich bei zwei der in obiger Tabelle genannten Zahlen um Schätzkosten handelt, können die Gesamtkosten leicht variieren, dürften den Betrag von 5.000 Euro jedoch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht überschreiten.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31 Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.