Sitzung vom 18. Januar 2019

Zuschuss an das Begleitete Wohnen Ostbelgiens VoG – Jahreszuschuss 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgien für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Die Regierung gewährt der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgien einen Zuschuss in Höhe von 530.397,75  EUR für das Jahr 2019 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die 6. Staatsreform wird die Deutschsprachige Gemeinschaft ab dem 1.1.2019 zuständig für die psychiatrische Langzeitversorgung.

In diesem Rahmen übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft ab dem 1. Januar 2019 die Bezuschussung des Begleiteten Wohnens.

Ein neues Finanzierungsmodell wurde mit dem einzigen Träger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft entwickelt.  Hierbei wurde ein analoges Verfahren zur Finanzierung der Wohn-und Pflegezentren für Senioren gewählt. 

Vor diesem Hintergrund wurde vorliegende Vereinbarung zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte und Aufgaben getroffen. Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft und endet am 31.12.2019. Die entsprechende föderale Finanzierungsgesetzgebung  wurde aufgehoben.

Die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgien (BWO) ist mit der Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen mit psychiatrischen stabilisierten Erkrankungen beauftragt.

Die VoG BWO bietet für Erwachsene eine allgemeine Wohnbegleitung (inklusive Aktivation) an, bestehend aus sozialen und tagesstrukturierenden Angeboten. Das Angebot ist für jeden Bürger zugänglich.

Spezifisch für Erwachsene mit psychiatrischen Erkrankungen bietet die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens zusätzlich eine ambulante Begleitung und Betreuung im häuslichen Umfeld durch den psychiatrischen Begleitdienst an.

Ziel der Begleitung und Betreuung ist es, die höchstmögliche Autonomie der Erwachsenen in der Einrichtung bzw. im häuslichen Umfeld zu schaffen und/oder soweit es geht aufzubauen.

Die Bedürfnisse und die Anfragen des Klienten werden in der Begleitung und Betreuung berücksichtigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                   2019

Finanzstelle:                     50.16

Finanzposition:                 33.00

Zuschuss:                          530.397,75€

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. Januar 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie;

Königlicher Erlass vom 18. Juli 2001 zur Festlegung der Regeln, gemä

Vertrag 2019 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens.