Sitzung vom 18. Januar 2019

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für das Jahr 2019 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019 für die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019.

Die Regierung gewährt der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA einen Zuschuss in Höhe von 444.302,77 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 16.02.2009 findet das Dekret über die Dienste der häuslichen Hilfe Anwendung. Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst (SAFPA) wurde unter Voraussetzung der Erfüllung aller entsprechenden rechtlichen Vorgaben auf unbestimmte Dauer ab dem 1. April 2011 anerkannt.

Laut Artikel 52 und 53 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket für Dienstleister der Familien- und Seniorenhilfe.

Der Vertrag regelt die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Dieser Vertrag definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA bietet Familien- und Seniorenhilfe und Hilfe bei Mehrlingsgeburten an.

Die VoG SAFPA muss für jeden Senior mit Unterstützungsbedarf, der Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, eine Beratungsbescheinigung sowie einen Unterstützungsplan laut Artikel 7 und Artikel 15 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vorlegen können.

Liegt die Beratungsbescheinigung beziehungsweise der Unterstützungsplan eines Seniors mit Unterstützungsbedarf, der die eigentliche Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, nicht vor, fordert die VoG SAFPA die Person auf, diesen in der DSL erstellen zu lassen.

Seit dem 1. Juli 2014 leistet die VoG Familienhilfe weitere Dienstleistungsstunden im Rahmen des regionales Projektes „Beschäftigung von Jugendlichen im nichtkommerziellen Sektor“. Die entsprechenden Personalkosten für 1,79 (vorher 2) VZÄ Familien- und Seniorenhelfer werden ab dem 1. Januar 2016 von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.

Zuschuss 2019

Laut Vertrag 2019 wird der SAFPA ein Zuschuss in Höhe von  444.302,77 EUR

für das Jahr 2019 gewährt:

Insgesamt werden bezuschusst:

- 13.000 Dienstleistungsstunden Familien- und Seniorenhilfe beim Nutznießer,

- 240 Stunden für Weiterbildung, berechnet auf die Anzahl aktiver Personalmitglieder zum 30. Juni 2018. Pro Personalmitglied der Familien- und Seniorenhilfe werden 15 Stunden pro Jahr berechnet.

- 325 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5% der geleisteten Stunden beim Nutznießer.

Der Zuschuss basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich wie folgt zusammen: Basissatz, Zusatz für das Dienstalter und Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden).

Die Umrahmungskosten (Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozial-assistenten und die Direktion) werden mit einem zusätzlichen maximalen Pauschalzuschuss in Höhe von 59.054,94 EUR, auf Basis der Berechnung gemäß der Anlage 2 des vorliegenden Vertrages, festgelegt.

Im Rahmen der Anpassung der Baremen der Familien- und Seniorenhelfer erhält die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA zur Deckung der Mehrkosten einen zusätzlichen personalbezogenen Zuschuss in Höhe von 69.543,38 EUR.

Für das Jahr 2019 wurde für die Berechnung des Zuschusses eine Erhöhung von 1,25% auf den Basissatz, den Zusatz Dienstalter, den Zusatz außergewöhnlichen Stunden und auf die Umrahmungskosten 2018 berechnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA Verviers erhält einen Betrag in Höhe von 444.302,77 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2019, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 19. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13.Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege

Vertrag für das Jahr 2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA.