Sitzung vom 18. Januar 2019

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2019 - 2024 für die Behindertenstätten Kelmis und Umgebung VoG, Emmaburger Weg 7 – 4728 Kelmis (Hergenrath)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 der VoG Behindertenstätten Kelmis und Umgebung,  Emmaburger Weg 7 – 4728 Kelmis (Hergenrath) für die Jahre 2019 bis 2024 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugs-fähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanz-minister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschafts-regierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Laut Art. 3 der Satzungen der VoG ist der Zweck der Vereinigung die Leitung oder Verwaltung eines oder mehrerer Zentren, Heimen, Institute oder Stätten zu Gunsten von Behinderten zu übernehmen, zu erstellen und zu betreiben und jede Initiative zu ergreifen, die der Zielsetzung zweckdienlich, bzw. der Tätigkeit von Nutzen ist.

Die Tätigkeiten der VoG Behindertenstätte Kelmis und Umgebung können in zwei wichtige Säulen eingeteilt werden:

1. Die Tagesstätte

Ende 2017 zählt die Tagesstätte insgesamt 35 Personen mit Behinderung, die begleitet wurden. Das Angebot der Tagesstätte basiert auf folgende Vorgaben:

a) die psycho-soziale Begleitung: hier werden Menschen mit stärkerer Beeinträch-tigung vermehrt individuell begleitet, bzw. deren primäre Bedürfnisse in den Vordergrund gestellt. Die Betreuung wird durch Snoezelen, Schwimmtherapie, Aromatherapie, Förderspiele, administrative Aufgaben zur Förderung der kognitiven Fertigkeiten, … gewährleistet. Diese Maßnahme ist oft eine 1 zu 1 Begleitung, damit diese Menschen den bestmöglichen Nutzen daraus ziehen können. Zum Zielpublikum gehören vermehrt Menschen mit Doppeldiagnose, u./o. mit spezifischen Verhaltensauffälligkeiten.

b) die sozial-berufliche Ausbildung: hier werden Personen in sozial-beruflichen Integrationsprojekten begleitet, wo eine berufliche Ausbildung gewährt wird. Für diese Option stehen Pepino, die Außengruppe am Tierhof, das Back-, bzw. kulinarische Atelier, die Ausbildungsabteilung bei adapta, … zur Verfügung.

     Zudem arbeiten seit Oktober 2017 6 Personen meist halbtags  in der Gastronomie im Tierhofcafé mit.

c)  Selbstbestimmung – Partizipation der behinderten Personen: dies ist ein neues Angebot, das mit der CAP 48 seit 2017 gefördert wird. Dieses Angebot ist noch im Aufbau und soll vermehrt Personen mit stärkerer (bzw. den stärksten) Beeinträchtigungen die Möglichkeit einer ihrer Lebenssituation angepassten Teilnahme an den Entscheidungsfindungen zu geben, die u.a. ihr eigenes Leben betreffen.

d) reaktive Angebote:  hier wird dem Personal und den schwer behinderten Menschen Ateliers  und Aufgaben angeboten, die letztlich beide Pfeiler fördern. Über sozial integrative Maßnahmen und über die Herstellung und den Verkauf von Kreationen wird der Stellenwert der Personen in der Gesellschaft gefördert.

e) Pflegeleistungen: die Anzahl an Hygiene- und Pflegeleistungen nimmt aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen zu. Die betroffenen Personen werden bei diesen tagtäglichen Lebenssituationen begleitet.

f)  punktuelle und besondere Initiativen: punktuelle Angebote sind der Besuch von Weihnachtsmärkten, Tagestouren, Teilnahme am Schwimmmarathon, … Ganz besonders sind hier die kulturellen Angebote der TS zu nennen, wo in erster Linie die integrative Coverband ‚Analog“ zu erwähnen ist.

Die Entwicklung eines Jeden beruht auf seine Stärken, Kompetenzen, Bedürfnisse und Wünsche und spiegelt sind in einem individuellen Begleitplan wieder.

2. Der Tierhof ‚Alte Kirche‘

Ende 2017 waren 16 Teilnehmer im Tierhof in einem Teilzeitbeschäftigungsvertrag, bzw. in einem Vertrag zur Rehabilitation. Die Basis der Arbeit bilden folgende Leitlinien: nach klar festgelegten Mindestaufnahmekriterien werden die TN zuerst 3 Monate aufgenommen und in den jeweiligen Dienstbereichen ausgebildet. Ein individueller Förderplan, regelmäßige Evaluationen mit den TN, der Projektleitung, den Betreuern und der DSL ergeben eine Orientierung des TN.

In folgenden Arbeitsbereichen werden die TN ausgebildet, beschäftigt und teilweise sozial-beruflich integriert:

-   Tierpflege und Tiererzeugnisproduktion;

-   technischer Dienst;

-   Verwaltung und Sekretariat;

-   Verkauf ihrer Produkte im Tierhofladen;

-   Gastronomie bei der Bedienung im „Café Alte Kirche“ sowie in der „Back Stage“;

-   Animationsbauernhof mit Empfang und Animation der Gäste, Kindergruppen, Veranstaltung von Kindergeburtstagen, …

-   Hilfe bei den Reitstunden für junge Gäste.

Die VoG Behindertenstätte Kelmis und Umgebung ist eine von der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben, St. Vith anerkannte Einrichtung.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 04.07.2018 ist der Antrag formell in Ordnung.

Aus diesen Gründen schlagen wir eine Anerkennung für weitere 6 Jahre für den Zeitraum 2019 – 2024 für die VoG Begleitzentrum Griesdeck vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.