Sitzung vom 18. Januar 2019

Dekretvorentwurf über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Dekretvorentwurf über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 139 der Verfassung sieht vor, dass die Wallonische Regierung und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ihren jeweiligen Parlamenten vorschlagen können, die Ausübung einer oder mehrerer regionaler Zuständigkeiten im deutschen Sprachgebiet dem Parlament und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu übertragen. So hat die Wallonische Regierung in den vergangenen Jahren die Ausübung mehrerer Befugnisse an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen (Denkmalschutz, Landschaften, Beschäftigung, untergeordnete Behörden, Tourismus).

In ihrer regionalpolitischen Erklärung vom 25. Juli 2017 hat die Wallonische Regierung ihre Bereitschaft angekündigt, im deutschen Sprachgebiet die Übertragung der Ausübung gewisser regionaler Zuständigkeiten anzustoßen, unter anderem im Bereich Wohnungswesen. In ihrer gemeinschaftspolitischen Erklärung vom 16. September 2014 hatte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ihrerseits ihren Willen bekundet, die Übertragung der Ausübung der Zuständigkeit Wohnungswesen an die Deutschsprachige Gemeinschaft zu erreichen. In der Tat erlaubt diese Übertragung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, ihre Wohnungswesen- und Sozialpolitik besser zu koordinieren und besser zusammenhängende Aktionen in diesem Bereich durchzuführen.

Der vorliegende Dekretentwurf überträgt die Ausübung der Befugnisse im Bereich Wohnungswesen auf Grundlage des Artikels 139 der Verfassung an die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Der Entwurf umfasst, neben der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeit, die Übertragung von Immobilien – in Form von Grundstücken – der "Société wallonne du Logement" (SWL), sowie die Übertragung der durch die Wallonische Region zur Ausübung der Zuständigkeit durch die Deutschsprachige Gemeinschaft notwendigen Haushaltsmittel. Eine Übertragung von Personal ist nicht vorgesehen. Die übertragenen Haushaltsmittel betreffen das Wohnungswesen im engeren Sinne.

Der Vorentwurf wurde dem Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zur Begutachtung vorgelegt. Die Bemerkungen werden zur Kenntnis genommen, erfordern aber keine Anpassung des Textes.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es wird eine jährliche Dotation von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft in Höhe von 4.389.755 Euro gezahlt, die ab dem Jahr 2020 mit einer jährlichen Anpassung entsprechend der Schwankungsrate des durchschnittlichen Verbraucherpreisindexes des betreffenden Haushaltsjahres und 55% des realen Wachstums des Bruttoinlandprodukts des betreffenden Haushaltsjahres ab dem Haushaltsjahr 2021 angeglichen wird.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 139 der Verfassung