Sitzung vom 18. Januar 2019

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionsdotation für das Robert-Schuman-Institut zu Lasten des Haushaltsjahres 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Dotation in Höhe von 321.000 € für das Robert-Schuman-Institut zu Lasten des Haushaltsjahres 2019.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einrichtungen im Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind Dienste mit getrennter Geschäftsführung. Dadurch haben sie eine bedeutende Autonomie bezüglich der Verwendung der Mittel. Den weitaus größten Teil der Einnahmen stellt die Funktionsdotation dar, die die Einrichtung von der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält. Weitere Einnahmen stellen Mieteinkünfte und Schenkungen dar.

Die Dienste mit getrennter Geschäftsführung erstellen einen jährlichen Finanzplan für das kommende Haushaltsjahr.

Seit dem Haushaltsjahr 2017 wurde die Zuweisung 30/13/41.40 „Funktionsdotationen für das GUW“ umgestaltet. Jede GUW-Schule im Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhielt eine eigene Zuweisung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotation für das Robert-Schuman-Institut wird in monatlichen Zwölfteln über die Zuweisung 30.13-41.52 ausbezahlt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019.