Sitzung vom 18. Januar 2019

Erlass der Regierung zur Auszahlung einer Funktionssubvention für die Stadt Sankt Vith zu Lasten des Haushaltsjahres 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung einer Funktionssubvention in Höhe von 197.164,20 € für die Grundschulen der Stadt Sankt Vith zu Lasten des Haushaltsjahres 2019.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die offiziell subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenlosen Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden.

Die Berechnung der Funktionssubventionen für das offiziell subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen sowie durch das Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen festgelegt.

Die Funktionssubventionen werden in monatlichen Zwölfteln ausbezahlt. Die Gesamthöhe der berechneten Funktionssubventionen für das offiziell subventionierte Unterrichtswesen, ausschließlich der Autonomen Hochschule und Kaleido, beläuft sich für das Jahr 2019 auf 1.719.548,54 €. Die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido haben eigene Haushaltszuweisungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Funktionssubvention für die Stadt Sankt Vith wird in monatlichen Zwölfteln über die Zuweisung 30.13-43.26 ausbezahlt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019.