Sitzung vom 18. Januar 2019

Erlass der Regierung zur Auszahlung einer Funktionssubvention für die Maria-Goretti-Sekundarschule zu Lasten des Haushaltsjahres 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung einer Subvention in Höhe von 509.533,53 € für die Maria-Goretti-Sekundarschule zu Lasten des Haushaltsjahres 2019.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die freien subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenlosen Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden.

Die Berechnung der Funktionssubventionen für das freie subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen festgelegt.

Die Funktionssubventionen werden in monatlichen Zwölfteln ausbezahlt. Die Gesamthöhe der berechneten Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltes 2019 (ohne Mittagsaufsichten) beläuft sich für das Jahr 2019 auf 2.282.181,31€.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Subvention für die Maria-Goretti-Sekundarschule in Höhe von 509.533,53 € wird in monatlichen Zwölfteln über die Zuweisung 30.13-44.31 ausbezahlt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen,

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019.