Sitzung vom 31. Januar 2019

Dekanatsinstitut St. Maria Goretti VoG - Dachsanierung – Haus A - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Dekanatsinstitut St. Maria Goretti VoG - Dachsanierung – Haus A“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Dachsanierung des Schulgebäudes Haus A der Maria-Goretti-Schule in Sankt Vith. Das Schulgebäude Haus A entstand in vier Bauphasen: 1959, 1962, 1965 und 1973. Es beinhaltet 4 Stockwerke mit Klassen- und Arbeitsräumen, Lehrerzimmer, sanitären Räumen sowie einigen Internatszimmern.

Die Bedachung ist in einem sehr schlechten Zustand. Die 45 Jahre alte Dacheindeckung aus Dachpappe ist zum Teil porös, sie weist Wölbungen und Risse auf. Aufgrund der eindringenden Feuchtigkeit und der Temperaturschwankungen vergrößern sich die Risse. Schalung und Holzkonstruktion werden beschädigt. Im Innenraum sind bereits mehrere Wasserschäden entstanden.

Um einen Teil der Außenfassade verläuft ein altes Betongesims. Dieses Gesims bildete vor Ausführung der Aufstockung den Dachrand und wurde bei der Ausführung dieser Arbeiten nicht entfernt. Durch regelmäßige Feuchtigkeitseinwirkungen sind die Betonelemente stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Armierungseisen sind korrodiert, haben sich stark ausgedehnt und führen somit zu Betonabplatzungen. Dieser Zustand des Gesims stellt ein Sicherheitsrisiko für Schüler und Lehrpersonen dar. Nur ein Abriss ergibt eine dauerhafte Lösung.

Die Sanierungsmaßnahmen der oben genannten Akte beinhalten somit die Erneuerung der Dachhaut und Isolierung als vollständige Arbeit, sowie den Abriss des Zwischengesims.

Die Anerkennung der Dringlichkeit wurde aus den folgenden Gründen beantragt: Vermeidung von schwerwiegenderen androhenden Beschädigungen an der Dachstruktur und im Innenraum, sowie Gewährleistung der Sicherheit der Schüler und Lehrpersonen.

Die Gesamtprojektkosten werden auf 110.000,00 € geschätzt. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben. Es liegen bereits drei Angebote vor. Das günstigste Angebot wurde durch die Firma T&E Pip PGmbH eingereicht und beläuft sich auf 91.900,80 € (zzgl. MwSt.).

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 64.10

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im freien subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 110.000,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 88.000,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.