Sitzung vom 7. Februar 2019

Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Wissenschaft für Ostbelgien“ zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Katholischen Universität Löwen und der Universität zu Köln

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Wissenschaft für Ostbelgien“ zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Katholischen Universität Löwen und der Universität zu Köln.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In dem Zusammenarbeitsprotokoll vom 2. Juni 2015 zwischen der Katholischen Universität Löwen und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird unter Punkt zwei eine Kooperation zwischen der Katholischen Universität Löwen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie nach Möglichkeit mit der Universität zu Köln im Hinblick auf ein gemeinsames Wissenschaftliches Institut Ostbelgien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgehalten.

Der Projektvertrag „Wissenschaftliches Institut Ostbelgien“ vom 1. März 2016 sowie die Kooperationsvereinbarung im Rahmen des Projekts „Wissenschaftliches Institut Ostbelgien“ vom 23. Mai 2016 zwischen einerseits der Katholischen Universität Löwen und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und andererseits zwischen der Katholischen Universität Löwen, der Universität zu Köln und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dienten der Umsetzung des im Zusammenarbeits-protokoll vom 2. Juni 2015 vereinbarten Projekts zur wissenschaftlichen Forschung in Ostbelgien.

Der Begleitausschuss für das Projekt „Wissenschaft für Ostbelgien“ tagte am 8. Oktober 2018 und beschloss, dass

  • aufgrund der Kündigung der Projektkoordinatorin des Instituts zum 31. August 2018, die von der Katholischen Universität Löwen beschäftigt wurde, und

  • aufgrund der sich aus den Tätigkeitsberichten ergebenden bisherigen Umsetzung des Projekts

eine Neugestaltung der Projektstruktur angebracht wäre.

Vor diesem Hintergrund fasste der Begleitausschuss folgende Beschlüsse:

Der o.e. Projektvertrag und die o.e. Kooperationsvereinbarung werden aufgehoben und durch eine neue Vereinbarung zwischen den drei Projektpartnern ersetzt, die folgende Anpassungen vorsieht:

  • Die Koordination des Projekts wird im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft angesiedelt.

  • Die Partneruniversitäten bezeichnen je einen Ansprechpartner für das Projekt.

  • Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft behält sich das Recht vor mit anderen Universitäten und Hochschuleinrichtungen zu kooperieren.

  • Einmal im Jahr organisiert die Deutschsprachige Gemeinschaft ein Treffen aller beteiligten Universitäten und Hochschuleinrichtungen.

Mit der vorliegenden Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Wissenschaft für Ostbelgien“ werden die Beschlüsse des Begleitausschusses umgesetzt und das Projekt in einer neuen Struktur fortgesetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation wird ein Referent im Umfang von ca. 0,25 Vollzeitäquivalent mit der Projektkoordination betraut. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. Januar 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsprotokoll vom 2. Juni 2015 zwischen der Katholischen Universität Löwen und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft