Sitzung vom 26. Februar 2019

Bestellung eines Vertreters der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Eurokoordinator

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Markus Krings, Referent für Außenbeziehungen bei der Vertretung in Brüssel, als zuständigen Mitarbeiter für die Eurokoordination.

Die Regierung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit Februar 2018 ist die Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Brüssel mit den Aufgaben der Eurokoordination betraut. Herr Markus Krings, Referent für Außenbeziehungen in der Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Brüssel, wird diese Aufgabe in Zukunft wahrnehmen. In der Vergangenheit war Herr Olivier Hermanns für die Eurokoordination zuständig.

Der Eurokoordinator…

  • empfängt Informationen seitens der EU-Behörden bzw. des FÖD Außenbeziehungen, bereitet sie auf und leitet sie an die zuständigen Fachbereiche des Ministeriums weiter;

  • empfängt Informationen seitens der zuständigen Fachbereiche des Ministeriums, bereitet sie ggf. auf und leitet sie an die EU-Behörden bzw. den FÖD Außenbeziehungen weiter;

  • vertritt – je nach Fall alleine oder gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich des Ministeriums – die Deutschsprachige Gemeinschaft in verschiedenen Arbeitsgruppen;

  • pflegt Informationen in verschiedene Datenbanken ein und verfügt über die entsprechenden Administratorenrechte für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Spezifische Aufgaben

  • Versammlungen der Eurokoordinatoren (ca. alle 3 Monate)

In regelmäßigen Abständen nimmt der Eurokoordinator an Versammlungen beim Auswärtigen Amt mit Vertretern aller Gliedstaaten statt, um die Umsetzung in nationales Recht (Dekrete und oder Gesetze) der  anstehenden und bereits verabschiedeten Richtlinie zu besprechen. Konkret  geht es um:

  • Die Kontrolle der Zuständigkeiten (FÖD, Region und/oder Gemeinschaften) für Richtlinien-Entwürfe (early warning) und bereits veröffentlichte Richtlinien

  • Die Begutachtung des Scorebords (Instrument der EU-Kommission zur Kontrolle der Umsetzung der Richtlinien)

  • Die Rückmeldung der SOLVIT-Dienststelle

Bei der Kontrolle der Zuständigkeit für die Richtlinien versuchen die Vertreter der Gliedstaaten  innerhalb Belgiens eine kohärente Position zu erlangen.

  • Spezifische ad hoc-Versammlungen (je nach Bedarf)

Beispiele:

  • EU-Vertragsverletzungsverfahren (derzeit: 2 laufende Akten). Dies ist der Fall, wenn Richtlinien nicht fristgerecht (durch einen Gliedstaat beispielsweise) umgesetzt werden. Es gilt gegebenenfalls die Umsetzungsmaßnahmen zeitnah der Kommission mitzuteilen, um einen positiven Einfluss auf die Zwangsgelder zu erwirken.

  • „Bilaterale Versammlungen“ (nur bestimmte Themen, z. B. Finanzen)

  • Vorbereitung der Umsetzung von Richtlinien, die auf Initiative eines „Piloten“ (meistens FÖD) die zuständigen Gliedstaaten zwecks Absprachen zusammenführt

  • Informationsaustausch im Rahmen des Konzertierungsausschusses (ca. alle 2 Monate)

Ein ständiger Punkt des Konzertierungsausschusses ist der Stand der Umsetzungen von Richtlinien. Der Eurokoordinator füllt eine Übersichtstabelle aus und aktualisiert diese. 

  • Informationsaustausch im Rahmen der EuGH-Gerichtsakten (je nach Fall)

Der FÖD Außenbeziehungen erhält Informationen über alle Akten, die dem EuGH vorgelegt werden. Diese setzt er auf einen Sharepoint, zu dem alle Gliedstaaten Zugriff haben. Der Eurokoordinator informiert den zuständigen Fachbereich und leitet erhaltene Informationen an den FÖD weiter.   

  • Informationsaustausch im Rahmen von Umsetzungsmaßnahmen (regelmäßig) (1)

Der FÖD Außenbeziehungen führt eine zentrale Datenbank (EURTRANSBEL), in der alle betroffenen Behörden Informationen zu Richtlinien bzw. Vorschlägen von Richtlinien einsehen können und wo grundsätzlich auch die „Nationalen Umsetzungsmaßnahme“ (NUM bzw. MNE auf Französisch) einzufügen sind.

Der Eurokoordinator fügt die Umsetzungsmaßnahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die Datenbank ein.

  • Informationsaustausch im Rahmen von Umsetzungsmaßnahmen (regelmäßig) (2)

Die meisten Richtlinien sehen die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vor, der EU-Kommission mitzuteilen, durch welche „Nationale Umsetzungsmaßnahme“ (NUM bzw. MNE auf Französisch) sie den Vorgaben nachkommen.

Der Eurokoordinator teilt diese mit, sobald das entsprechende Umsetzungsdekret (bzw. der Erlass) im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurden.

  • Informationsaustausch bei Nachfragen seitens der EU-Kommission (je nach Fall)

In gewissen Fällen kann sich die EU-Kommission, während sie die Umsetzung von Richtlinien prüft, Fragen stellen, deren Antwort nicht den Rechtstexten selbst zu entnehmen ist. In diesen Fällen richtet sie sich an die Mitgliedstaaten mit der Bitte um Beantwortung innerhalb einer gewissen Frist.

Der FÖD Außenbeziehungen informiert den Eurokoordinator, wenn eine neue EU-Pilot-Anfrage eintrifft und bittet darum, ggf. die Zuständigkeit zu bestätigen. Der Eurokoordinator kontaktiert die zuständigen Fachbereiche und leite die erhaltenen Informationen an den FÖD weiter.

  • Informationsaustausch im Rahmen des Binnenmarkt-Informationssystems (selten)

Für gewisse Bereiche hat die EU-Kommission einen strukturierten Informationsaustausch eingerichtet, und zwar nicht nur zwischen der EU-Kommission und dem Mitgliedstaat, sondern auch unmittelbar zwischen den Mitgliedstaaten.

Der Eurokoordinator hat hier die Rolle des regionalen Systemadministrators inne, was bedeutet, dass er die verschiedenen Nutzerrechte vergibt.

  • Informationsaustausch im Rahmen von technischen Vorschriften (selten)

In gewissen Fällen kann es geschehen, dass Behörden sogenannte „technische Vorschriften“ erlassen (wie z. B. Brandschutznormen). In diesen Fällen ist gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 ein Notifizierungsverfahren vorgesehen.

  • Commission économique interministérielle (CEI) (selten)

Auf Ebene des FÖD Wirtschaft wurde eine interministerielle Wirtschaftskommission gegründet, die sich mit zahlreichen EU-Initiativen befasst, die wirtschaftsrelevante Aspekte beinhalten. Dies betrifft z. B. die Bereiche Berufsqualifikationen, Dienstleistungs-Richtlinie oder Staatsbeihilfen.

Der Eurokoordinator sichtet die für die Deutschsprachige Gemeinschaft relevanten Informationen und leitet diese an die zuständigen Fachbereiche weiter.

  • Erstellen von Berichten (regelmäßig)

Mit der Eurokoordination geht die Bearbeitung einer Vielzahl von Informationen einher. Regelmäßig wird man dazu aufgefordert, diese in Form eines Berichts niederzulegen.

Hierbei kann es sich um:

  • allgemein Berichte handeln, die einen Gesamtüberblick über die Umsetzung von EU-Richtlinien bieten

  • gezielte Berichte, die aufgrund von dekretalen Verpflichtungen zu erstellen sind (insb. alle 3 Jahre der Bericht zur Umsetzung der Dienstleistungs-Richtlinie)

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Beschluss des Konzertierungsausschusses (Premierminister und Ministerpräsidenten) vom 5. Juli 2011