Sitzung vom 26. Februar 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2018 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2018 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 32 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bestellt die Regierung Inspektoren, die damit beauftragt sind, Verstöße gegen dieses Dekret und seine Ausführungserlasse festzustellen und diese in einem Protokoll festzuhalten.

Vorliegender Erlass ändert den Erlass der Regierung vom 7. Juni 2018 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt indem ein weiterer Inspektor bestellt wird.

Marc Jacoby aus dem Fachbereich Familie und Soziales wird als weiterer Inspektor bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 08.02.2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 32 §1 Absatz des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Erlass der Regierung vom 7. Juni 2018 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.