Sitzung vom 26. Februar 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Der für Familie, Gesundheit und Soziales zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 26 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung der Dienstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben wird die rechtliche Grundlage geschaffen, bei der Dienststelle ein beratendes Fachgremium einzusetzen.

Das beratende Fachgremium ist unabhängig und pluridisziplinär besetzt und gemäß den in Artikel 29 des Dekrets beschriebenen Aufgaben beratend und gutachterlich tätig. Seine Arbeiten nimmt das Gremium unter Berücksichtigung des ganzheitlichen Ansatzes wahr.

Das beratende Fachgremium wurde durch den Erlass der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben eingesetzt. Die unter Punkt 2 des Erlasses vorgesehenen Mitglieder der eingesetzten Dienstleister-konferenzen waren bis her noch nicht bestellt.

In den Sitzungen der innerhalb der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben eingesetzten Dienstleisterkonferenzen vom 15. März 2018 und vom 27. März 2018 wurden die folgende Vertreter als Mitglieder im beratenden Fachgremium vorgeschlagen:

a) Vertretung der Dienstleisterkonferenz Senioren:

     Frau Petra Johnen und Frau Catherine Lejoly-Pothen;

b) Vertretung der Dienstleisterkonferenz Kinder, Jugendliche und Erwachsene:

     Frau Erica Margraff.

Die zweite Vertretung der DLK Kinder, Jugendliche und Erwachsene bleibt vorerst noch unbesetzt.

Die Liste der im Erlass der Regierung vom 21. Februar 2017 bestellten Mitglieder gestaltet sich demnach wie folgt:

1. als Mitglieder des Verwaltungsrates:

a) Frau Josiane Fagnoul;

b) Frau Angelika Jost;

2. als Mitglieder der eingesetzten Dienstleisterkonferenzen:

a) Vertretung der Dienstleisterkonferenz Senioren:

     Frau Petra Johnen und Frau Catherine Lejoly-Pothen;

b) Vertretung der Dienstleisterkonferenz Kinder, Jugendliche und Erwachsene:

     Frau Erica Margraff und N.N.

3. als Fachperson aus dem Bereich der Beschäftigung: Herr Norbert Schommers;

4. als Fachperson aus dem Bereich der Bildung: Herr Dirk Schleihs;

5. als Fachperson aus dem Bereich der Gesundheit: Herr Dr. Peter Heinen;

6. als Fachperson aus dem Bereich des Wohnens: Frau Elisabeth Heck;

7. als Fachperson aus dem Bereich der Langzeitpflege: Frau Andrée Schröder-Kirch;

8. als Fachperson aus dem Bereich der Bioethik: Frau Annemie Ernst Kessler;

9. als Fachperson aus dem Bereich der Rehabilitation: Herr Dr. Markus Baschton;

10. als Fachperson aus dem Bereich der sozial-beruflichen Integration:

     Herr Norbert Scheen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen, die mit der Vervollständigung des beratendes Fachgremiums in Ausführung von Artikel 28 des Dekrets vom  13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben einhergehen, sind in der Haushaltsplanung der DSL berücksichtigt und werden im Rahmen der Dotation abgedeckt.

4. Gutachten:

Die Vorschläge des Verwaltungsrates der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben vom 15. März 2018 und 27. März 2018liegen vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs LBK vom 11. Februar 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 28
Absatz 1;