Sitzung vom 26. Februar 2019

Jahreszuschuss 2019 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Die Regierung gewährt der VoG Beratungs- und Therapiezentrum, Vervierser Straße 14 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 1.838.000 EUR für das Jahr 2019 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der für Familie, Gesundheit und Soziales zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Beratungs- und Therapiezentrum entstand zum 1. Januar2018 aus einer Fusion der Dienste der VoG SPZ und der VoG KiTZ.

In 2019 wird wie im Jahr 2018 ein Jahresvertrag mit der VoG BTZ abgeschlossen. Der Vertrag beschreibt die Aufgaben, die das BTZ erfüllen muss. Dieser Vertrag definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Aufgaben:

Die VoG BTZ bietet eine allgemeine multidisziplinäre Begleitung und eine erweiterte multidisziplinäre Therapie speziell für Kinder bis 14 Jahre an.

Die Angebote beinhalten neben den psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten auch pädagogische, ergotherapeutische, logopädische, kinesiotherapeutische, psychomotorische und heilpädagogische Dienstleistungen und Therapien.

Zu den Aufgaben zählen: Erstberatung, Bilanz, Beratung, Therapie, Netzwerkarbeit, Opferhilfe, Begleitung von Straftätern, Menschen mit Autismus oder Hörschädigung.

Zuschuss 2019:

Laut Vertrag wird dem BTZ ein Zuschuss in Höhe von 1.838.800,00 EUR gewährt.

Dies entspricht einer Steigerung von 1,25% im Vergleich zum Zuschuss 2018 (1.744.000,00 EUR). Zudem wurde eine weitere Erhöhung von 73.000,00 EUR gewährt, zum einen in Form eines Sonderzuschusses für die Öffentlichkeitsarbeit (7.000,00 EUR), zum anderen zur Finanzierung eines Geschäftsführers, da im bisherigen Zuschuss nur 30.000,00 EUR für diesen Posten vorgesehen waren.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                      2019

Finanzstelle:                         50.16

Finanzposition:                    33.00

Zuschuss:                            1.838.800,00 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Februar 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde;

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1 und Artikel 57, so wie es abgeändert wurde;

Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019;

Königlicher Erlass vom 20. März 1975 über die Zulassung und Bezuschussung der Dienste für geistige Gesundheit, so wie er abgeändert wurde;

Dekret vom 29. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, so wie es abgeändert wurde;

Dekret vom 26. September 2016 über die Opferhilfe und die spezialisierte Opferhilfe;

Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2019.