Sitzung vom 12. März 2019

Bestellung des internen Auditors für die Einrichtungen öffentlichen Interesses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt die in Folge des Rundschreibens vom 19. März 2018 übermittelten Ablaufbeschreibungen der Einrichtungen öffentlichen Interesses zur Kenntnis.

Die Regierung bestellt gemäß Artikel 45 des Dekretes vom 25. Mai 2009 die Prüfungsgesellschaft SPRL BDO Réviseurs d’entreprises  im Rahmen des laufenden Dienstleistungsauftrages auf Basis des Lastenheftes FbFIN.BW/16.294, Punkt 6.3.H zum internen Auditor der Einrichtungen öffentlichen Interesses.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Ausführung des Regierungsbeschlusses vom 20. März 2018 haben die Einrichtungen öffentlichen Interesses ihre Ablaufbeschreibungen  für nachfolgende Prozesse abgeschlossen und der Regierung übermittelt:

  • Jahresabschlüsse und Rechnungslegung;

  • Haushaltsplanung;

  • Spesenregelung;

  • Einkauf;

  • Ausgezahlte Zuschüsse;

  • Verbuchung und Eintreibung von Forderungen (Einnahmen);

  • Personalkosten.

Infolge dessen kann nun der in Artikel 45 des Dekretes vom 25. Mai 2009 vorgesehene interne Auditdienst eingerichtet werden, dessen Aufgabe es ist, die Funktionsweise der Haushaltsausführung und der Buchführung der Einrichtung sowie ihres Systems der internen Kontrolle zu überwachen.

Um die notwendige Unabhängigkeit des Dienstes zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, diese Aufgaben analog zur Hauptverwaltung der Prüfungsgesellschaft SPRL BDO Réviseurs d’entreprises  im Rahmen des laufenden Dienstleistungsauftrages auf Basis des Lastenheftes FbFIN.BW/16.294, Punkt 6.3.H zu übertragen.

Die Organisation  der Arbeitsweise sowie die Risikoanalyse und mehrjährige Prüfungsplanung soll in Ausführung dieses Beschlusses durch die Direktion der Einrichtung in Absprache mit der Prüfungsgesellschaft und dem Rechnungshof festgelegt werden.  Die Prüfungsgesellschaft erstattet in Anwendung von Artikel 45 Absatz 2 des Dekretes vom 25. Mai 2009 der Regierung, dem Verwaltungsrat der Einrichtung und dem Rechnungshof einmal jährlich vor dem 30. April Bericht über die Arbeitspläne, die Feststellungen und Empfehlungen sowie die angewandten Verfahren.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten zu Lasten des Haushaltes des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Prüfungsgesellschaft stellt ihre Honorare von maximal 10 Personentagen pro Jahr  direkt der Einrichtung in Rechnung.

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft