Sitzung vom 12. März 2019

Kirchenfabrik St. Josef Eupen – Pfarrkirche St. Josef: Instandsetzungsarbeiten am Dach des Hauptschiffes – Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Instandsetzungsarbeiten am Dach des Hauptschiffes der St. Josef Pfarrkirche in Eupen an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei der jährlichen Reinigung der Regenrinnen am Dach des Hauptschiffes der St. Josef Pfarrkirche stellte der beauftragte Unternehmer erhebliche Beschädigungen am Zinkwerk der Regenrinnen fest. Die Zinkrinnen waren auf großen Längen parallel zu den Falzungen gerissen. Das darunter liegende Schalholz wurde durch die eindringende Nässe in Mitleidenschaft gezogen und würde –bei einer Nichtbeseitigung- das sich darunter befindende Mauerwerk und die Enden der Dachsparren ebenfalls in Mitleidenschaft ziehen.

Um weitere Folgeschäden zu vermeiden, wurden die Rinnen und die Kehle erneuert,  die seitlichen Bleianschlüsse repariert, die Windbretter und Dachluken gestrichen und diverse Schiefer in der Dachfläche repariert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 17 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Instandsetzungsarbeiten am Dach des Hauptschiffes der St. Josef Pfarrkirche in Eupen belaufen sich auf 5.578,00 €, dies sind 60% der effektiven Projektkosten in Höhe von 9.296,67 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung