Sitzung vom 12. März 2019
Gemeinde Bütgenbach – Pfarrkirche Nidrum : Instandsetzungsarbeiten : Baustellenkontrolle und -versicherung - Aufnahme in den Infrastrukturplan 2019
1. Beschlussfassung:
Die Regierung nimmt das Projekt „Instandsetzungsarbeiten an der Pfarrkirche Nidrum: Baustellenkontrolle und –versicherung“ der Gemeinde Bütgenbach in den Infrastrukturplan 2019 auf.
Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Das Projekt „Instandsetzungsarbeiten an der Pfarrkirche in Nidrum“ erhielt 2016 eine Zusage über einen Betrag in Höhe von 366.445,91 €.
Irrtümlicherweise wurden die Kosten der Baustellenkontrolle und –versicherung aus dem Finanzplan gestrichen und der Zuschussbetrag ohne diese Beträge kalkuliert.
Die Projektkosten inklusive Architektenhonorar überschreiten den Grenzwert von 500.000 €, demzufolge die anfallenden Kosten von SECO und Ethias bezuschussbar sind (Artikel 14 des Infrastrukturdekretes).
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 70 – PR 03 – ZW 63.21
Der voraussichtliche Zuschuss für die Kosten der Baustellenkontrolle und –versicherung beläuft sich auf 8.015,86 €, dies sind 60% der annehmbaren Kosten in Höhe von 13.359,77 €.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.