Sitzung vom 12. März 2019

Gemeinde Bütgenbach – Pfarrkirche Nidrum : Instandsetzungsarbeiten : Baustellenkontrolle und -versicherung - Aufnahme in den Infrastrukturplan 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt das Projekt „Instandsetzungsarbeiten an der Pfarrkirche Nidrum: Baustellenkontrolle und –versicherung“ der Gemeinde Bütgenbach in den Infrastrukturplan 2019 auf.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Projekt „Instandsetzungsarbeiten an der Pfarrkirche in Nidrum“ erhielt 2016 eine Zusage über einen Betrag in Höhe von 366.445,91 €.

Irrtümlicherweise wurden die Kosten der Baustellenkontrolle und –versicherung aus dem Finanzplan gestrichen und der Zuschussbetrag ohne diese Beträge kalkuliert.

Die Projektkosten inklusive Architektenhonorar überschreiten den Grenzwert von 500.000 €, demzufolge die anfallenden Kosten von SECO und Ethias bezuschussbar sind (Artikel 14 des Infrastrukturdekretes).

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Kosten der Baustellenkontrolle und –versicherung  beläuft sich auf 8.015,86 €, dies sind 60% der annehmbaren Kosten in Höhe von 13.359,77 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.