Sitzung vom 12. März 2019

Beschluss der Regierung zur Bestätigung der vom Verwaltungsrat der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben vorgenommenen Offenerklärung folgender Stellen zum 1. Mai 2019 und Besetzung durch interne Beförderung:

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestätigt den Beschluss des Verwaltungsrates der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben vom 22. Februar 2019, folgende Stellen zum 1. Mai 2019 für offen zu erklären und sie durch interne Beförderung zu besetzen:

  • eine Stelle im Dienstgrad Berater (Stufe I, Rang ID)

  • zwei Stellen im Dienstgrad Erster Assistent (Stufe II+, Rang IIA)

  • eine Stelle im Dienstgrad Erster Sachbearbeiter (Stufe II, Rang IIA)

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vier vertragliche Mitarbeiter der Dienststelle, die am 1. März 2019 ohne zeitliche Unterbrechung ins Beamtenverhältnis übergegangen sind, erfüllen am 1. Mai 2019 als Beamte die Bedingungen, um in den zweiten Beförderungsdienstgrad ihrer jeweiligen Laufbahn ernannt zu werden, da ihr administratives Dienstalter ab dem Tag der Einstellung unter Arbeitsvertag für die Beförderung berücksichtigt wird.

In seiner Sitzung vom 22. Februar 2019 hat der Verwaltungsrat der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben daher die entsprechenden Stellen für offen erklärt.

Entsprechend Artikel 6 des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen muss die Regierung die Offenerklärung dieser Stellen bestâtigen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Offenerklärung der Stellen an sich hat keine finanziellen Auswirkungen.

Auch bei der Beförderung in die entsprechenden Dienstgrade entstehen keine Mehrkosten, da die betreffenden Mitarbeiter weiterhin auf Grundlage der Gehaltstabelle besoldet werden, die ihnen bei der zweiten finanzielle Aufwertung als Vertrags­bedienstete zugeordnet wurde.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen, Artikel 6

Erlass der Regierung vom 5. Juli 2018 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, abgeändert durch den Erlass vom 18. Januar 2019