Sitzung vom 12. März 2019

Infrastrukturprojekt 3734 – BS St. Vith: Sanierung Anpassungsklassen : Kreditvertrag und Bürgschaft der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Kreditvertrag 725-3336915-22 zwischen der VOG Bischöfliche Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Aktiengesellschaft KBC Bank.

Die Regierung genehmigt den Vertrag zur gesamtschuldnerischen Bürgschaft in Höhe von 280.000 Euro.

Der Ministerpräsident und der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung werden mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat in der Sitzung vom
31. Januar 2019 beschlossen, der VoG „Bischöfliche Schulen in der DG“  die Garantie der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Form einer subsidiären Bürgschaft für die Rückzahlung des Kapitals, der Zinsen und der Kosten der Anleihe für den nicht bezuschussten Teil der für das Infrastrukturvorhaben „3734 – BS St. Vith: Sanierung Anpassungsklassen“ unter bestimmten Bedingungen zu gewähren.

Die vorliegenden Vertragsunterlagen erfüllen diese Bedingungen, da

  • der Zinssatz gemäß Artikel 2 des Kreditvertrages für den durch die Deutschsprachige Gemeinschaft garantierten Betrag bei 1,85%, der Restbetrag mit 2,55% verzinst wird;

  • die Garantie der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Bürgschaftsvertrages auf 280.000 Euro zzgl. Zinsen und Gebühren begrenzt ist;

  • der Kreditvertrag keine persönliche oder dingliche Sicherheit in Bezug auf die garantierte Anleihe vorsieht;

  • der Kreditgeber in Form der KBC Bank AG den in Artikel 16 des Erlasses der Regierung vom 4.02.2003 zur Ausführung des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur formulierten Bedingungen entspricht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18.03.2002

Erlass der Regierung vom 04.03.2003