Sitzung vom 28. März 2019

Dekretentwurf über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Energie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in dritter und letzter Lesung den Dekretentwurf über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Energie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen.

2. Erläuterungen:

Die Übertragung bestimmter Zuständigkeiten der Wallonischen Region auf die Deutschsprachige Gemeinschaft ist auf das Bestreben Letzterer zurückzuführen, Politiken und Maßnahmen im Energiebereich an die demografischen und kulturellen Merkmale des deutschen Sprachgebiets anzupassen.

Nichtsdestoweniger haben die Wallonische Region und die Deutschsprachige Gemeinschaft aus pragmatischen Gründen und mit Blick auf die effiziente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips beschlossen, den Umfang der Übertragung der Zuständigkeiten im Energiebereich auf Politiken zu begrenzen, die auf die Förderung der mit erneuerbaren Energiequellen erzeugten Wärme sowie die Unterstützung für mehr Energieeffizienz und rationelle Energieverwendung – insbesondere über deren Bezuschussung – abzielen.

Demgemäß wird zur Vermeidung einer übermäßigen Regulierung vereinbart, dass die wallonischen Rechtsvorschriften für den Energiesektor auf dem gesamten wallonischen Hoheitsgebiet, einschließlich des deutschen Sprachgebiets, weiterhin zur Anwendung kommen.

Mit einem Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden folgende Modalitäten festgelegt:

1. die Definition der jeweiligen Beiträge und Verpflichtungen der beiden Entitäten;

2. die Gewährleistung der Kohärenz der Strategien, Politiken und Maßnahmen, die den beiden Entitäten obliegen;

3. die Organisation und die Verfassung der Pläne und Berichte, die für die Europäische Union oder die Organisation der Vereinten Nationen bestimmt sind;

4. die Bestimmung der anwendbaren Strafen im Falle einer Nicht-Beachtung der jeweiligen Beiträge und Verpflichtungen.

Der Vorentwurf wurde dem Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zur Begutachtung vorgelegt. Die Bemerkungen werden zur Kenntnis genommen, erfordern aber keine Anpassung des Textes.

In Beantwortung der Bemerkungen des Staatsrates zu Artikel 3 des Dekretentwurfs: Zum einen versteht man unter dem Begriff „Werktage“ im vorliegenden Dekret die Kalendertage der Woche mit Ausnahme der Samstage, Sonntage und gesetzlichen Feiertage. Zum anderen, in Bezug auf die Bemerkung zu §5 Absatz 1, gilt es, die besagte Bestimmung in ihrer Gesamtheit zu lesen. Tatsächlich bestätigen die Absätze 2 und 3 das Ziel der Maßnahme, nämlich die Gewährung der Garantie der Wallonischen Regierung falls die Deutschsprachige Gemeinschaft sich verpflichtet sieht, eine Anleihe zu tätigen, um eine verspäteten oder ausbleibenden Dotationszahlung aufzufangen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es wird eine jährliche Dotation von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft in Höhe von 915.815 Euro gezahlt, die ab dem Jahr 2020 mit einer jährlichen Anpassung entsprechend der Schwankungsrate des durchschnittlichen Verbraucherpreisindexes des betreffenden Haushaltsjahres und 55% des realen Wachstums des Bruttoinlandprodukts des betreffenden Haushaltsjahres ab dem Haushaltsjahr 2021 angeglichen wird.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 65.256/4 vom 4. März 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 139 der Verfassung