Sitzung vom 28. März 2019

Vorentwurf des Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf des Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bedingt durch rückläufige Lehrlingszahlen und Stundenzahlen werden die Bezuschussungsregeln der Zentren angepasst, um ihnen zu ermöglichen sich auf die Inhalte und auf ihr Kerngeschäft nämlich die Grundausbildung unserer zukünftigen Fachkräfte zu konzentrieren. Anlehnend an die Sekundarschulen wird ein adäquater inhaltlicher und organisatorischer Rahmen gesichert.

Der Vorentwurf ermöglicht die Gehaltsbezuschussung von Koordinatoren für Pädagogik, Sekretariatskräften, IT-Fachkräften und stellvertretenden Direktoren in den beiden ZAWM und eines Abteilungsleiters im ZAWM Eupen.

Die Erhöhung des Zuschusssatzes für Erzieher ist vorgesehen.

Für die Einstellung eines ZAWM-Direktors muss in Anlehnung an die Anforderung für andere bezuschusste Stellen eine Vorschrift durch den Minister gutgeheißen werden. Diese Vorschrift enthält unter anderem die Bedingungen zur Anwerbung und Einstellung, die vom Personal geforderte Fähigkeiten und Qualifikationen, die Bedingungen zur Berechnung des annehmbaren Dienstalters und die Dokumente, die Teil der individuellen Personalakte sind.

Lehrkräfte, die zur dualen Vorbereitung auf die Prüfung zum Abschluss der Mittleren Reife eingesetzt werden, erhalten die für die Meisterausbildung vorgesehene Entschädigungen.

Die Subventionspauschalen - je Aktivitätseinheit und je regulärem Auszubildenden in der Grundausbildung - werden um 20 Prozent angehoben.

Die Abrechnungen der ZAWM für nebenberufliche Lehrkräfte, Fahrtkosten, Entschädigungen der externen Experten und Gastdozenten müssen spätestens im Folgemonat nach Ablauf eines jeden Monats beim IAWM eingereicht werden.

Im Zuge der Förderung der bei den ZAWM strukturell umgewandelten BVA-Stellen ab dem Jahr 2019 über das IAWM wird der Erlass der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen angepasst.

Die Bezuschussung von Energie- und Unterhaltskosten in Verbindung mit der im Rahmen eines PPP-Projektes zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten an die ZAWM wird im Vorentwurf festgehalten.

Für das Inkrafttreten dieser unterschiedlichen Bestimmungen sind folgende Daten vorgesehen: 1. Januar 2017, 1. September 2017, 1. Januar 2018, 1 September 2018,
1. Januar 2019, 1. April 2019 und 1. September 2019.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Ursprungshaushalt 2019 ist eine Grunddotation an das IAWM in Höhe von 4.126.000€ vorgesehen. Das IAWM schätzt die Mehrkosten 2019 auf 194.000 € und die rekurrenten Mehrkosten ab Haushalt 2020 auf 309.000 € pro Jahr.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörde und Kanzlei vom
14. März 2019 liegt vor.

Die Gutachten des IAWM liegen vor.

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Erlass der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.