Sitzung vom 11. April 2019

Vertretung der Regierung im Kollegium der Generalprokuratoren und in den Gutachternetzen des Kollegiums der Generalprokuratoren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt folgende Mitglieder in das Kollegium der Generalprokuratoren und in die Gutachternetze des Kollegiums der Generalprokuratoren als Vertreter der Regierung:

  • Herr Oliver Paasch, Ministerpräsident, in das Kollegium der Generalprokuratoren

  • Herr Alfred Velz, Kabinettschef, Kabinett des Ministerpräsidenten Oliver Paasch, in das Gutachternetz „Kriminalpolitik“

  • Frau Janina Röhl, Referentin, Fachbereich Justizhaus, in das Gutachternetz „Politik zugunsten der Opfer“

  • Frau Janina Röhl, Referentin, Fachbereich Justizhaus, in das Gutachternetz „Kriminalität gegen Personen“

  • Herr Yanaël Pommee, Referent, Fachbereich Jugendhilfe und Frau Kathleen Franzen, Sozialarbeiterin, Fachbereich Jugendhilfe, in das Gutachternetz „Jugendschutz“

  • Frau Diana Rauw, Leiterin des Fachbereichs Justizhaus, in das Gutachternetz „Strafverfahren“

  • Frau Diana Rauw, Leiterin des Fachbereichs Justizhaus, in die spezialisierte Arbeitsgruppe „Strafvermittlung“ des Gutachternetzes „Strafverfahren“

  • Frau Diana Rauw, Leiterin des Fachbereichs Justizhaus, in das Gutachternetz „Strafausführung“

  • Frau Janina Röhl, Referentin, Fachbereich Justizhaus und Frau Diana Rauw, Leiterin des Fachbereichs Justizhaus, in die Kontaktgruppe „Staatsanwaltschaft/Justizhäuser“

Der Ministerpräsident ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der sechsten Staatsreform wurde am 7. Januar 2014 ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen unterzeichnet mit dem Ziel, die Kohärenz der Straf-und Sicherheitspolitik zu verbessern. Unter anderem wurde die Beteiligung der Gemeinschaften und Regionen im Kollegium der Generalprokuratoren vorgesehen, sowie die Koordination zwischen Föderal- und Gliedstaaten in Sachen „Nationaler Sicherheitsplan“.

Die Beschlussfassung der Regierung, die Herrn Norbert Heukemes, Generalsekretär des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, in das Kollegium der Generalprokuratoren bestellt, soll abgeändert werden.

Laut Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften  und den Regionen im Bereich der Kriminalpolitik und der Sicherheitspolitik (Artikel 2), nehmen die delegierten Minister der Gemeinschaften und Regionen an den Sitzungen des Kollegiums der Generalprokuratoren teil.

Am 15. Oktober 2015 bestellte die Regierung zudem die Mitglieder in die Gutachternetze des Kollegiums der Generalprokuratoren. Dieser Beschluss wurde durch den Beschluss der Regierung am 29. März 2018 abgeändert.

Aufgrund eines weiteren Personalwechsels muss ein Vertreter in den verschiedenen Gutachternetzen, in der spezialisierten Arbeitsgruppe und in der Kontaktgruppe ersetzt werden.

Die Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in diesen Gutachternetzen, in der spezialisierten Arbeitsgruppe und in der Kontaktgruppe werden an den Arbeiten teilnehmen, die im Hinblick auf die Ausarbeitung der kriminalpolitischen Richtlinien oder die Ausführung dieser Richtlinien durchgeführt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

- Artikel 2 und 3 des Zusammenarbeitsabkommens vom 7. Januar 2014 zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen im Bereich der Kriminalpolitik und der Sicherheitspolitik;

- Artikel 5 des Zusammenarbeitsabkommens vom 17. Dezember 2013 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung der Aufträge der Justizhäuser.