Sitzung vom 11. April 2019

Entwurf eines Zusammenarbeitsabkommens zwischen dem Föderalstaat und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Opferbeistand

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Entwurf eines Zusammenarbeitsabkommens zwischen dem Föderalstaat und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Opferbeistand.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit den 80er Jahren entstanden im Rahmen der in Belgien entwickelten Opferhilfepolitik unterschiedliche Initiativen der Föderalbehörde, der Gemeinschaften und der Regionen, um den Bedürfnissen der Opfer zu begegnen. Unterschiedliche Dienste je nach Zuständigkeiten der jeweiligen Befugnisebenen (insbesondere die Büros für Opferbeistand, die spezialisierten Dienste für Opferhilfe und die Opferbetreuung des Justizhauses) entstanden, und eine Koordinierung musste vor Ort eingerichtet werden. Darüber hinaus wurden Strukturen zur Begünstigung und Sicherstellung der Umsetzung der Politik eingerichtet (darunter insbesondere die lokalen Räte für Opferbeistand und das Nationale Forum für Opferpolitik).

Um die Opferpolitik zu stärken, wurden auch weitere europäische Rechtsakte erlassen, die sich hauptsächlich mit der Einbeziehung der Opfer und deren Stellenwert innerhalb der eingerichteten Instrumente befassen.

Allgemeines Ziel dieser Politik für die Opfer von Straftaten war das Vermeiden einer sekundären Viktimisierung, die sich aus dem gerichtlichen Einschreiten ergeben kann, sowie dass es den Opfern ermöglicht werden kann, das Trauma zu verarbeiten und so schnell wie möglich zu einem neuen Gleichgewicht zu finden.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bereiche hat bisher jedoch lediglich der niederländischsprachige Teil des Landes ein Zusammenarbeitsabkommen über den Opferbeistand verabschiedet. Ein solches Abkommen wurde für den französischsprachigen und den deutschsprachigen Teil des Landes nie beschlossen.

Es wurde jedoch ein Vereinbarungsprotokoll über den Opferbeistand am 5. Juni 2009 zwischen dem Föderalstaat und der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschlossen.

Aufgrund der 6. Staatsreform, die zur Übertragung der Zuständigkeiten der Justizhäuser, darunter der Opferbetreuung, an die Gemeinschaften führte, stellte sich die Notwendigkeit heraus, die Arbeiten über den Abschluss eines Zusammenarbeitsabkommens für den französisch- und deutschsprachigen Teil des Landes erneut aufzunehmen. Das angestrebte Ziel ist eine strukturelle Zusammenarbeit der unterschiedlichen Befugnisebenen, die mit der Opferthematik betraut sind, um den Opfern eine perfekt koordinierte Qualitätsbetreuung zu bieten.

Die zwei wesentlichen Ziele dieses Zusammenarbeitsabkommens bestehen darin, ein Modell für Zusammenarbeit und Orientierung/Verweisung zwischen den unterschiedlichen Diensten für Opferbeistand zu errichten sowie die offizielle Anerkennung der in dem deutschsprachigen Teil des Landes bestehenden Abstimmungsstrukturen vorzusehen. Die betroffenen Behörden verpflichten sich außerdem, nachhaltig auf die Opferproblematik zu achten. Kooperationsgeist sowohl auf lokaler als auch auf föderaler Ebene unter Achtung der jeweiligen Kompetenzen soll helfen, eine einheitliche Politik auf diesem Gebiet sicherzustellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 130 der Verfassung;

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 92bis §1, §5 und §6 eingefügt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993;

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 4 §2 und 55bis.