Sitzung vom 25. April 2019

Genehmigung der Kofinanzierung für die Projektverlängerung des Interreg V A Projekts der Großregion „Perséphone“ des ostbelgischen Projektträgers Agra-Ost

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Kofinanzierung für die Projektverlängerung des Interreg V A Projekts der Großregion „Perséphone“ des ostbelgischen Projektträgers Agra-Ost

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In ihrer Sitzung vom 7. Juli 2016 genehmigte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits eine Kofinanzierung in Höhe von 51.623.00 EUR für das Projekt Perséphone.

Nun beantragt der ostbelgische Projektpartner Agra-Ost im Rahmen der Verlängerung des Projekts um 18 Monate eine Erhöhung der Kofinanzierung in Höhe von 11.909,84 EUR. 

Dies stellt 10% der Budgeterhöhung des Partners dar, welche sich aufgrund einer Mittelverschiebung des luxemburgischen Projektpartners LIST (Luxemburg Institute of Science and Technology) zu  Agra-Ost ergibt. Die restlichen 30% der nationalen Kofinanzierung werden durch die Wallonische Region getragen. Die Zusage hier steht allerdings noch aus.

Die Gesamtsumme der beiden Kofinanzierungen beläuft sich also auf 63.532,84 EUR und teilt sich wie folgt auf:

 

2016

2017

2018

2019

2020

TOTAL

Genehmigt (7.Juli 2016)

 

26.259,00€

15.776,00€

9.588,00€

 

51.623,00€

Beantragt (11.04.2019)

 

 

 

 

11.909,84€           

11.909,84€

Die Kofinanzierung von Seiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfolgt über OB 30 PR 22 ZW 33.21.         

63.532,84€

Aufgrund der noch nicht verbrauchten Kofinanzierung, welche am 7. Juli 2016 genehmigt wurde, ist die zusätzliche Kofinanzierung lediglich für 2020 vorzusehen.

Als Nachfolgeprojekt des Interreg IV Projektes Ecobiogaz befasst sich Perséphone, mit Fraktionierungs- und Aufwertungstechniken für landwirtschaftliche Substrate sowie mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von Gärresten. Das Projekt verfolgt zudem das Ziel, ein zusätzliches Wertschöpfungspotential für die bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu ermitteln.

Die Hauptaufgabe von Agra-Ost in dem Projekt ist die Durchführung von Feldversuchen in den verschiedenen Partnerregionen. Hierdurch versucht der Partner den positiven Einfluss, den Gärgut und Güllearten auf unterschiedliche pedo-klimatischen Grünlandböden in Ostbelgien und in der Großregion haben, aufzeigen.

Da Wasser- und Umweltschutz auch in Ostbelgien sehr wichtig sind, zielt Perséphone darauf ab, Nitratauswaschungen zu reduzieren und somit den Schutz des Grundwassers zu erhöhen.

Durch eine Verlängerung des Projekts erhofft sich Agra-Ost eine Verbesserung der bisher erzielten Forschungsergebnisse. Bisher konnte der Partner lediglich auf die Ergebnisse von 2,5 Jahren zurückgreifen. Darüber hinaus handelte es sich bei den Jahren 2017 und 2018 um überaus trockene Jahre, was nicht unbedingt verlässliche und repräsentative Resultate liefert. Agra-Ost hofft auf einen nicht ganz so trockenen Sommer 2019 um weitere aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.

Durch die Verlängerung von 18 Monaten mit einem verhältnismäßig niedrigen Budget hat der Projektpartner die Möglichkeit, Proben von 4 Jahren zu nehmen und so ein repräsentativeres Ergebnis zu erhalten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft ergeben sich für die Kofinzierung für die Projektverlängerung des Interreg V A Projekts der Großregion „Perséphone“ Ausgaben in Höhe von 11.909,84 EUR. Diese sind integral für das haushaltsjahr 2020 vorzusehen.

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 30 PR 22 ZW 33.21 und beträgt 10% der durch die Projektverlängerung entstandenen Kosten des Projektpartners Agra-Ost.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. April 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;

  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;

  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

  • Kooperationsprogramm Interreg VA Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg / Großregion(Ref. CCI 2014TC16RFCB045), genehmigt durch die EU-Kommission am 15.12.2015;