Sitzung vom 25. April 2019

Gemeinde Raeren – Schule Hauset – Erneuerung der Heizung : Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens der „Gemeinde Raeren – Schule Hauset – Erneuerung der Heizung“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Erneuerung des Heizkessels in der Schule Hauset, welcher durch eine Leckage Wasser verliert.

Diese dringend notwendige Maßnahme beinhaltet den Austausch des bestehenden Heizkessel, welcher durch diesen Wasserverlust einen sehr wahrscheinlichen Ausfall der Heizung mit sich bringt. Zudem gefährdet der Ausfall der Heizung das Wohlbefinden der Schüler und Lehrpersonen. Sowohl das Aufheizen der Räume, als auch die Versorgung mit Warmwasser wäre nicht mehr gewährleistet.

Die Anerkennung der Dringlichkeit wurde daher auf Grund von vorgenanntem beantragt.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß dem vorliegenden Antrag auf Genehmigung im Dringlichkeitsverfahren vom 18. März 2019 auf 25.000 €.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes, liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 63.23

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 25.000 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 20.000 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung