Sitzung vom 9. Mai 2019

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Optimierung der im Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung enthaltenen Bestimmungen ist durch die Verabschiedung des Programmdekrets 2018 (II) am 11. Dezember 2018 erfolgt.

Am 28. März 2019 verabschiedete die Regierung als zweiten Schritt den Erlass der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung in erster Lesung.

Aufgrund des Gutachtens des Rates für Erwachsenenbildung vom 23. April 2019 erfolgten folgende Änderungen:

  • Die Anwesenheitsliste, die als eine Belegmethode zur Durchführung einer Weiterbildungseinheit vorgesehen ist, kann für Menschen mit einer Beeinträchtigung oder für Kinder und Schüler durch ihre Verantwortlichen unterschrieben werden (Artikel 5 des Vorentwurfs).

  • Der Rat für Erwachsenenbildung kann Vorschläge zur Bestellung von Fachjurymitgliedern bis einer festgelegten Frist (30. November des Jahres, das dem Ende des einheitlichen Förderzeitraums vorrangeht) unterbreiten (Artikel 6 des Vorentwurfs).

Das Inkrafttreten ist weiterhin ab 1. Januar 2019 vorgesehen. Der Rat für Erwachsenenbildung befürwortet in seinem Gutachten vom 23. April 2019 außerordentlich dieses Inkrafttreten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Rates für Erwachsenenbildung vom 23. April 2019 liegt vor.

Das Gutachten der Finanzinspektion (FI)  vom 29. April 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Erlass der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.