Sitzung vom 23. Mai 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten und zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Juli 2003 zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in dritter und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten und zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Juli 2003 zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlassentwurfs beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vorliegender Erlass ändert verschiedene Bestimmungen des Beamtenstatuts und der Rechtsposition der Vertragsbediensteten ab:

  • das für die Gewährung der Gehaltstabelle I/10ter zugunsten von Fachbereichs­leitern mit Gehaltstabelle I/10 und mindestens 10 Jahren finanziellem Dienstalter als Fachbereichsleiter geforderte finanzielle Dienstalter wird von 25 auf 20 Jahre gesenkt;

  • zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in Sachen Ausübung zusätzlicher beruflicher Tätigkeiten für Vertragsbedienstete wird das entsprechende Kapitel des Beamtenstatuts auf die Vertragsbediensteten anwendbar gemacht;

  • Personen, die im Anschluss an ein Auswahlverfahren im Ministerium oder in einer paragemeinschaftlichen Einrichtung entweder zu einer Ausbildung im Betrieb zwecks Vorbereitung der Integration von Personen mit einer Behinderung in den Arbeits­prozess oder zum Absolvieren einer dualen Erstausbildung zugelassen wurden, können in der Einrichtung, in der sie die Ausbildung absolviert haben, unter Arbeitsvertrag eingestellt werden, ohne dass vorher ein öffentlicher Bewerberaufruf erfolgte;

  • die Wortfolge „nebengeordnete oder spezifische Aufgaben“ wird gestrichen;

  • die Bereitschaftszulage wird an die Schwankungen des Verbraucherpreisindexes gekoppelt.

Entsprechend den Bemerkungen des Staatsrates wurden die im Erlass vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten enthaltenen Bestimmungen, die besagen, dass gewisse Artikel auch auf Vertragsbedienstete des Ministeriums anwendbar sind, in diesem Erlass aufgehoben und die entsprechenden Artikel wurden in vollem Wortlaut im Erlass der Regierung vom 17. Juli 2003 zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses vorgesehen.

Den weiteren eher technischen Bemerkungen des Staatsrates wurde ebenfalls Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen entstehen erst bei Anwendung der Bestimmungen mit Bezug auf die Gewährung der Gehaltstabelle I/10ter und der Zahlung von Bereitschaftszulagen.

4. Gutachten:

Das Gutachten Nr. 65.700/3 des Staatsrates vom 17. April 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Erlass vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten

Erlass der Regierung vom 17. Juli 2003 zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses