Sitzung vom 23. Mai 2019

Denkmalgeschütztes Anwesen „Haus Trouet“ in Eynatten : Denkmalpflegerische Sanierung von Außenwänden, Dächern und der Einfriedungsmauern - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der denkmalpflegerischen Sanierung von Außenwänden, Dächern und der Einfriedungsmauern am „Haus Trouet“ in Eynatten an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund des Berichts des Statikers sowie der Zustandsanalyse des Architekten Mennicken wird die Dringlichkeit der Arbeiten am denkmalgeschützten Anwesen „Haus Trouet“  begründet.

Ein Großteil der Bausubstanz ist massiv geschädigt und in der Substanz gefährdet. Dies ist größtenteils auf den enormen Reparaturrückstau der letzten Jahrzehnte zurück zu führen.

Alle tragenden Außenwände der einzelnen Gebäude sind geschädigt. Das Mauerwerk ist im Kern stark durchnässt, überall dringt Wasser über Risse und defekte Fugen ein. Diese Feuchtigkeit führt, abgesehen von zerstörender Wurzelbildung, zu konstruktiven Schäden durch die Sprengwirkung von Frost- und Tauwechsel im Verlauf der Jahreszeiten.

Ebenfalls sind Setzrisse im Mauerwerk aufgetreten, was auf Setzungen der Fundamente hindeutet.

Die Dacheindeckung ist an vielen Stellen undicht, die Dachentwässerung, Rinnen und Fallrohre sind entweder gar nicht mehr vorhanden oder undicht. Ebenso sind die Dachgauben vollkommen marode.

Einer der Dachstühle ist so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass der Erhalt nicht mehr möglich ist.

Die Einfriedungsmauern haben sich zum Teil geneigt, in Teilbereichen ist das Mauerwerk ausgebrochen, Abdecksteine und Pfeiler sind in ihrer Lage verschoben.

Auch aus statischer Sicht besteht ein unmittelbarer Sanierungsbedarf, um im schlimmsten Fall den Einsturz von verschiedenen Bereichen zu verhindern. 

Um weitere Schäden am Gebäude zu vermeiden und die Sicherung des öffentlichen Raumes zu gewährleisten sind diese dringenden Sanierungsmaßnahmen notwendig.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 17 – ZW 53.11

Der voraussichtliche Zuschuss für die denkmalpflegerische Sanierung von Außen-wänden, Dächern und der Einfriedungsmauern am Anwesen „Haus Trouet“ in Eynatten belaufen sich auf 602.373 €, dies sind 60% der effektiven Projektkosten in Höhe von 1.003.955 €.

Aufgrund der Liste der besonders gefährdeten Denkmäler, die von der Regierung festgelegt wurde, kann dieses Projekt in den Genuss einer 60%igen Bezuschussung gelangen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.