Sitzung vom 23. Mai 2019

Gemeinsame Evaluierung der Ausführung des Zusammenarbeitsabkommens vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die gemeinsame Evaluierung der Ausführung des Zusammenarbeitsabkommens vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 40 des Zusammenarbeitsabkommens vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet wird die Ausführung dieses Zusammenarbeitsabkommens Gegenstand einer gemeinsamen Evaluierung durch die Wallonische Regierung und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Diese gemeinsame Evaluierung ist Bestandteil des Berichts gemäß Artikel L4146-24 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung.

In der gemeinsamen Evaluierung wird zu Beginn der rechtliche Rahmen dargelegt. Hierzu wird zuerst der Kontext in Verbindung mit der Übertragung der Zuständigkeit sowie der Einigung auf ein gemeinsames Wahlsystem für die Wahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet erklärt, bevor anschließend das Zusammenarbeitsabkommen und die daraus entstehenden Ausführungserlasse sowie das Ausführungszusammenarbeitsabkommen erläutert werden.

Im folgenden Punkt geht die gemeinsame Evaluierung auf die praktische Zusammenarbeit in Bezug auf die Entwicklung der Wahlsysteme ein. Anschließend wird die in Artikel 9 des Zusammenarbeitsabkommens erwähnte Beteiligung der Wallonischen Region an den Wahlkosten entsprechend den Kosten einer Papierwahl berechnet. Zum Schluss werden der Wahlverlauf und die Ereignisse in Verbindung mit dem elektronischen Wahlsystem mit Papierbescheinigung dargelegt, sowie Vorschläge in Bezug auf verschiedene Aspekte zur Ausführung des Zusammenarbeitsabkommens gemacht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Wallonische Region überweist der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Betrag von 7.050,26 EUR, welcher den Kosten einer Papierwahl pro Wähler auf dem französischen Sprachgebiet, multipliziert mit der Anzahl der auf dem deutschen Sprachgebiet zu den Provinzialwahlen zugelassenen Wähler, entspricht.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Zusammenarbeitsabkommen vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet, Artikel 40

  • Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L4146-24