Sitzung vom 23. Mai 2019

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungs-ausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vor dem schulexternen Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht können Kandidaten das Abschlusszeugnis der Unterstufe und das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts erlangen.

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schriftführer und stellvertretenden Schriftführern sowie Prüfern.

Die Regierung benennt den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden außerhalb des Lehrpersonals unter den Inhabern eines Abschlussdiploms des Hochschulwesens langer Studiendauer.

Ferner bezeichnet die Regierung den Schriftführer und die stellvertretenden Schriftführer, die Mitglieder des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind.

Der Vorsitzende wählt die Prüfer fachbezogen unter den Mitgliedern des Direktions- und Lehrpersonals des Sekundar- und des Hochschulwesens, der schulischen Weiterbildung sowie unter Personen mit einer entsprechenden Lehrbefähigung aus.

Da der Ministererlass vom 11. Januar 2007, der den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schriftführer sowie den stellvertretenden Schriftführer des Prüfungsausschuss bestellt, nicht mehr aktuell ist, wird er durch einen neuen Erlass ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
14. Mai 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. April 1994 bezüglich der Einsetzung des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie der Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss

  • Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss