Sitzung vom 23. Mai 2019

Nachtrag 2 zum Geschäftsführungsvertrag vom 23. Februar 2016 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag 2 zum Geschäftsführungsvertrag vom 23. Februar 2016 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) für den Förderzeitraum 2019 und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund der am 14. Januar 2019 durch das IAWM und die ZAWM durchgeführten Analyse stellte sich heraus, dass die Defizite in der Lehrlingsausbildung nicht mehr durch Einnahmen aus der Weiterbildung sowie Rücklagen der ZAWM aufgefangen werden können.

Der Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen regelt die von den ZAWM und dem IAWM unterbreiteten Vorschlägen zur weiteren Bezuschussung.

Der Nachtrag 2 sieht die entsprechende Anhebung der IAWM-Grunddotation 2019 vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Am 6. Mai 2019 wurde die entsprechende Anpassung des Haushalts 2019 (OB 30 PR 22 ZW 41.41- Anhebung in Höhe von 194.000€) verabschiedet.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.