Sitzung vom 6. Juni 2019

Arbeitsprogramm zur Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Jahre 2019 und 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Arbeitsprogramm zur Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Jahre 2019 und 2020.

Die Minister werden mit der Durchführung der Zusammenarbeit in ihren jeweiligen Ressorts beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Arbeitsprogramm zur Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Jahre 2019 und 2020 basiert auf einer Sitzung des Arbeitsausschuss‘ für die Zusammenarbeit, der am 05. November 2018 in Eupen tagte.

Für Ende 2019 ist eine weitere Sitzung des Arbeitsausschuss‘ vorgesehen, bei der die Zusammenarbeit evaluiert und ggf. weitere Kooperationsbereiche eruiert werden, um das Arbeitsprogramm zur Zusammenarbeit für die Jahre 2020 und 2021 zu erstellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 4. Mai 2006.