Sitzung vom 27. Juni 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2009 zur Festlegung der Berufe, in denen im Rahmen einer Ausbildung zum Meister ein Meistervolontariat absolviert werden kann

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2009 zur Festlegung der Berufe, in denen im Rahmen einer Ausbildung zum Meister ein Meistervolontariat absolviert werden kann.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 2. Mai 2019 ließ das IAWM der Regierung die Entscheidung seines Verwaltungsrats vom 26. März 2019 zukommen, ein duales Bachelorstudium anbieten zu wollen und reichte das zu diesem Zeitpunkt erarbeitete Studienprogramm Public and Business Administration ein. Die angefragten fachkundige Stellungnahmen lagen noch nicht vor.

Am 11. Juni 2019 beantragen das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) und die Autonome Hochschule (AHS) die Genehmigung des neuen überarbeiteten Studienprogramms Public and Business Administration.

Gemäß Artikel 6.1 Absatz 1 des Dekrets vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen bestimmt die Regierung nach Gutachten des IAWM und des Wirtschafts- und Sozialrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Berufe, für die im Rahmen einer Ausbildung zum Meister ein Meistervolontariat absolviert werden kann.

Der o. e. Erlass der Regierung vom 11. Juni 2009 wird dahingehend abgeändert, dass in Rahmen des Studienprogramms „Public and Business Administration“ ein Meistervolontariat ab dem Studienjahr 2019-2020 absolviert werden kann.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des IAWM liegt vor.

Das Gutachten des WSR liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom
18. Juni 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen