Sitzung vom 4. Juli 2019

Genehmigung des Auswahlverfahrens zur Nutzung des „100 Jahre Ostbelgien“-Siegels durch Dritte: Kriterienkatalog und Antragsformular

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Auswahlverfahren zur Nutzung des „100 Jahre Ostbelgien“-Siegels durch Dritte.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In den Jahren 2019 und 2020 wird der hundertjährigen Zugehörigkeit der heutigen Deutschsprachigen Gemeinschaft zu Belgien gedacht. Diverse Veranstaltungen, Projekte und Publikationen werden an die Ereignisse vor 100 Jahren erinnern. Hauptakteur dieser Erinnerungsarbeit ist das Zentrum für Ostbelgische Geschichte (ZOG) unter Leitung von Herrn Dr. Carlo Lejeune. Andere Vereine oder (auch öffentliche) Einrichtungen werden ebenfalls Veranstaltungen organisieren oder in anderen öffentlich zugänglichen Formen die 100-jährige Geschichte Ostbelgiens in den Fokus nehmen.

 

 

Das Siegel ist vielseitig auf farbigem und weißem Hintergrund sowie in diversen Print- und Webformaten anwendbar. Darüber hinaus wurde eine kurze Anleitung verfasst, sodass das Siegel auch von Dritten ohne Probleme benutzt werden kann.

Die Nutzung des Siegels muss gewissen Kriterien unterliegen, damit a) ein Wiedererkennungseffekt mit Bezug auf die 100-jährige Zugehörigkeit entsteht und b) der Missbrauch für historisch fragwürdige Zwecke vermieden wird.

Damit das Siegel eine möglichst breite Anwendung findet, können sowohl private als auch juristische Personen die Nutzung beantragen. Somit entsteht ein Dach für Jubiläumsaktivitäten, unter dem sich verschiedene Akteure aus Geschichtsforschung, Vereinsleben, Kultur etc. durch eigene Erinnerungsformate beteiligen können.

Darüber hinaus wird von einer (Wohn-)Sitzbindung abgesehen, damit das Siegel auch für Erinnerungsformate in der Grenzregion oder durch Einrichtungen wie z. B. das Belgienzentrum der Universität Paderborn, Landesvertretungen etc. genutzt werden kann.

Über die Möglichkeit das Siegel zu nutzen wird in den ostbelgischen Medien (Pressemitteilung) und via Online-Auftritte der AG-Teilnehmer (Ministerium, Parlament, Staatsarchiv, Zentrum für Ostbelgische Geschichte) informiert werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten vorhanden.

5. Rechtsgrundlage:

Es sind keine Rechtsgrundlagen notwendig.