Sitzung vom 18. Juli 2019

Bestellung eines Vertreters in den Rat für geistiges Eigentum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Markus Krings als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Rat für geistiges Eigentum, Abteilung „Urheber- und ähnliche Rechte“.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Rat für geistiges Eigentum wurde durch einen Königlichen Erlass vom 5. Juli 2004 geschaffen und damit beauftragt, den zuständigen Minister der Föderalregierung über Entwicklungen in Sachen geistiges Eigentum zu beraten. Die Gemeinschaften senden jeweils einen Vertreter in die Abteilung „Urheber- und ähnliche Rechte“ des Rates (Art. 3 §3 des genannten K.E.).

Da der bisherige Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Herr Olivier Hermanns, sich derzeit nicht mehr im aktiven Dienst des Ministeriums befindet, empfiehlt es sich, ihn in diesem Gremium zu ersetzen.

Es wird vorgeschlagen, Herrn Markus Krings, Referent für Außenbeziehungen und Eurokoordinator der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als neuen Vertreter in diesen Rat zu bestellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 5. Juli 2004 zur Schaffung eines Rates für geistiges Eigentum, Artikel 3 §3