Sitzung vom 18. Juli 2019

VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg Eupen – Pater-Damian-Sekundarschule – Reparaturarbeiten nach Wasserrohrbruch - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Eupen – Pater-Damian-Sekundarschule – Reparaturarbeiten nach Wasserrohrbruch“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Vorhabens „Eupen – Pater-Damian-Sekundarschule – Reparaturarbeiten nach Wasserrohrbruch“ ist die VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 2. Juli 2019.

Die Verwaltung der Pater-Damian-Sekundarschule (PDS) hat aufgrund eines andauernden Wasserverlustes eine Leckage im Wasserversorgungsnetz der Schule festgestellt und diese dem Infrastrukturdienst im Ministerium am 22. Februar 2019 gemeldet. Nach Rücksprache mit der Versicherung hat die Verwaltung der PDS bestätigt, dass die mit einer notwendigen Reparatur verbunden Kosten nicht durch die Versicherung gedeckt sind.

Da das defekte Wasserrohr unter der Innenhofpflasterung des sich im Eigentum der Deutschsprachigen Gemeinschaft befindenden, denkmalgeschützten Gebäudes „Kaperberg 2-4“ liegt, hat der Infrastrukturdienst im Ministerium, als Vertreter des Eigentümers, am 25. März 2019 das Einverständnis zur Durchführung von Reparaturarbeiten erteilt.

Die notwendige Denkmalgenehmigung ist unter Auflage am 26. März 2019 durch die zuständige Ministerin erteilt worden.

Aufgrund des stetigen Wasserverlustes verbunden mit hohen Verbrauchskosten und der Gefahr einer möglichen Beschädigung der Bauwerksgründung hat die PDS beschlossen, umgehend eine Leckageortung vorzunehmen und die daraus resultierenden, notwendigen Reparaturarbeiten sofort in Auftrag zu geben.

Die als begründete Erklärung der drohenden, schwerwiegenden Beschädigung der Gesamtinfrastruktur dienenen Ergebnisse der Leckageortung sowie die Kostenabrechnung der durchgeführten Reparaturarbeiten sind dem Infrastrukturdienst im Ministerium jeweils innerhalb der vorgesehenen Monatsfrist übermittelt worden.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich laut Kostenabrechnungen der Firmen Joseph ELSEN & Söhne AG und LA FUITE auf 22.381,65€ (inkl. 6% bzw. 21% MwSt.).

Aus diesen Gründen stellt die VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 64.10

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im freien subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 22.381,65€

Voraussichtlicher Zuschuss (80%): 17.905,32€

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.