Sitzung vom 29. August 2019

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. Februar 2000 über den Schulbesuch

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. Februar 2000 über den Schulbesuch.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Als Rechtfertigung von schulischen Abwesenheiten liegen ärztliche Atteste vor, die vor mehr als einem Jahr ausgestellt und mit keinem Enddatum versehen wurden. Auch wenn dies eine Ausnahmekonstellation darstellt, rechtfertigen Erziehungsberechtigte regelmäßige punktuelle aktuelle Abwesenheiten ihrer Kinder mit solchen Attesten.

Durch die Abänderung des Erlasses vom 10. Februar 2000 über den Schulbesuch wird geregelt, dass ärztliche Bescheinigungen, in denen kein Enddatum vermerkt ist, nur bis Ende des jeweils laufenden Schuljahres gültig sind.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Liegen vor:

  1. das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 10. Juli 2019

  2. das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Juli 2019,

  3. das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 23. Juli 2019,

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen
  • Erlass der Regierung vom 10. Februar 2000 über den Schulbesuch