Sitzung vom 29. August 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 3 des Erlasses der Regierung vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss legt fest, dass die zweite Prüfungssitzung in den Monaten September und Oktober stattfindet. Die Praxis hat gezeigt, dass die Abschlusszeugnisse aufgrund der zeitlichen Festlegung der zweiten Sitzung frühestens im Oktober verliehen werden können. Die Einschreibefristen an belgischen Hochschulen und Universitäten enden jedoch bereits Ende September.

Aufgrund der vorliegenden Abänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, die zweite Sitzung bei entsprechender Verfügbarkeit der Prüfer bereits im August zu beginnen, sodass der Zeitpunkt der Diplomverleihung möglicherweise vorgezogen werden kann. Gegebenenfalls kann damit erreicht werden, dass die Kandidaten sich rechtzeitig für einen Studiengang in Belgien einschreiben können.

Der Staatsrat bemängelt in seinem Gutachten 66.349/2 vom 10. Juli 2019, dass der Erlassvorentwurf vorsieht, dass der Erlass am Tage seiner Verabschiedung in Kraft tritt. Der Staatsrat empfiehlt das Inkrafttreten des Erlasses am Tage seiner Veröffentlichung. Da der Erlass erst Ende August 2019 verabschiedet und somit erst in der Prüfungssitzung 2020 Anwendung finden kann, wurde der Text dahingehend abgeändert, dass das Inkrafttreten nicht mehr explizit erwähnt und der Erlass folglich zehn Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft tritt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 27. März 2019, das Gutachten des Finanzinspektors vom 2. April 2019 und das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 11. April 2019 sowie das Gutachten des Staatsrats vom 10. Juli 2019 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 18. April 1994 bezüglich der Einsetzung des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie der Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss, Artikel 10;

Erlass der Regierung vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss