Sitzung vom 5. September 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die CSC, FGTB und AnikoS teilen in ihren Schreiben mit, dass ihre bisherigen Vertreter, Frau Stéphanie Brüls (CSC), Herr Guido Reuter (CSC), Frau Eve-Marie Niessen (FGTB) und Herr Jürgen Strang (AnikoS), aus dem WSR ausscheiden.

Während die beiden von der CSC eingereichten doppelten Vorschlagslisten Herrn Thomas Tychon und Herrn Marc Niessen bevorzugt, favorisiert die FGTB Frau Laurie Van Isacker und AnikoS Frau Susanne Welsch. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien darf höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht angehören. Diese Bedingung wäre mit den Vorschlägen der verschiedenen Organisationen weiterhin erfüllt. Aus diesem Grund werden die oben genannten Kandidaten den Vorschlagslisten entsprechend durch die Regierung ernannt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.